Guten Morgen Zusammen,
folgender Sachverhalt liegt vor:
Ein Mitarbeiter war seit dem 14.12.18 krank.
Lohnfortzahlung vom 14.12.18 bis 24.01.19
Krankengeldbezug vom 25.01. bis 03.02.19
Ab dem 04.02.19 hat der Arbeitnehmer wieder Entgelt bezogen.
Nun liegt wieder eine Erkrankung ab dem 05.04.19 vor. Laut der Krankenkasse ist die Erkrankung vom 14.12.18 bis 03.02.19 als Vorerkrankung anzurechnen. Das bedeutet, dass der Mitarbeiter ab dem 05.04. sofort im Krankengeldbezug ist.
Das Programm bescheinigt in der EEL-Meldung den Februar, obwohl dort noch Krankengeld bezogen wurde und im März keine Unterbrechung vorlag.
Nun zu meiner Frage:
Warum wird der Monat Februar in der EEL-Meldung bescheinigt?
Meines Erachtens muss der März bescheinigt werden.
Vielen Dank für die Hilfe.
Laura Hundhausen
Hallo Frau Hundhausen,
im Normalfall greift LODAS auf den letzten vor Beginn der Arbeitsunfähigkeit mindestens 4 Wochen umfassenden Entgeltabrechnungszeitraum. Voraussetzung ist jedoch, dass dieser Zeitraum zum Zeitpunkt des Beginns der Arbeitsunfähigkeit abgelaufen und auch abgerechnet ist.
Nachlesen können Sie dies auch im Info-Dokument 1021951 "Entgeltersatzleistungen (EEL) - Grundlagen, Hintergründe und Aktuelles" unter Punkt 10.
Hier zwei Beispiele:
- Beginn der Arbeitsunfähigkeit 05.04.19
- Abrechnung des Monat 03/19 erfolgte am 07.04.19
Folge: Zum Datum des Beginns der Arbeitsunfähigkeit war die Abrechnung noch nicht durchgeführt. LODAS bescheinigt daher den Monat 02/19 als letzten Entgeltabrechnungszeitraum.
- Beginn der Arbeitsunfähigkeit 05.04.19
- Abrechnung des Monats 03/19 erfolgte am 28.03.19
Folge: LODAS bescheinigt den Monat 03/19 als letzten Entgeltabrechnungszeitraum.
Diese Automatik lässt sich nur umgehen, wenn Sie dem Programm manuell vorgeben, welcher Zeitraum und welches Entgelt auf dem EEL-Antrag bescheinigt werden soll.
Dafür setzten Sie den Haken "Sonderfall rückwirkende Verdiensterhöhung" unter Personaldaten / Beschäftigung / Fehlzeiten, Register "Arbeitsentgelt". Damit wird die Tabelle aktiv und Sie haben die Möglichkeit die Werte für den letzten Zeitraum vor AU/Freistellung zu erfassen.
Bitte sprechen Sie dieses Vorgehen mit Ihrer Krankenkasse ab.
Viele Grüße
Vanessa Mertel
Personalwirtschaft
DATEV eG