Hallo zusammen,
ich bin über das Thema Kurzarbeit und freiwillige Krankenversicherung gestolpert. Mich hat verwundert, dass sich trotz Kürzung des Entgelts unter die Beitragsbemessungsgrenze KV der Gesamtbeitrag zur KV und PV nicht verändert hat. (Firmenzahler) Selbst bei 100% Kurzarbeit würden die Beiträge gleich bleiben. Nach Rücksprache mit der Krankenkasse ist das auch korrekt. Es kann aber ein Antrag auf Beitragsreduzierung gestellt werden. Hat jemand bereits Erfahrung damit gemacht? Gibt es hierzu ein Dokument wie das eingerichtet werden kann?
Hallo @CWeber1 ,
im Fehler- und Hinweisprotokoll erscheint bei den betroffenen Mitarbeiters eine entsprechende Erläuterung, warum der AG-Zuschuss unverändert bleibt.
Mit dem Antrag auf Beitragsreduzierung habe ich noch keine Erfahrung und warte hier auf die Antworten anderer Experten.
VG
Der Arbeitgeberzuschuss bleibt nicht gleich sondern verändert sich: AG-Beitrag wird berechnet aus dem reduzierten sozialversicherungspflichtigem Entgelt plus 80% des Differenzbetrag zwischen Soll- und Ist-Entgelt (AG + AN-Anteil) reduziert auf BBG. Was gleich bleibt sind die Gesamtbeiträge.
Hier die Zuschüsse und Beiträge ohne KUG:
Hier die Zuschüsse und Beiträge mit 100% KUG:
Aber wenn ich nicht ganz falsch liege würde ihm und uns eine Beitragsreduzierung nicht wirklich was bringen, da wir als AG sowieso die AG- und AN-Anteile von 80% des Differenzbetrages (gekürzt auf BBG) übernehmen müssen. Oder habe ich einen Denkfehler?
Ich hoffe, dass mir hier noch jemand helfen kann!!!
Was mir ursprünglich nicht aufgefallen ist und was ich mir nicht erklären kann:
Warum werden die Krankenversicherungsbeiträge vom "Fiktiven Arbeitsentgelt" (80% des Unterschiedsbetrages zwischen Soll- und Ist-Entgelt = 5.333,60€; KV 17,29%) berechnet, und die Pflegeversicherungsbeiträge weiterhin von der Beitragsbemessungsgrenze (5.512,50€; PfV 3,35% (=3,6%-0,25% wg. Kinder)) ?
Habe ich etwas falsch eingestellt in Lodas?