abbrechen
Suchergebnisse werden angezeigt für 
Stattdessen suchen nach 
Meintest du: 

Lodas Beitragsgruppenschlüssel rückwirkend ändern

4
letzte Antwort am 22.03.2024 12:15:31 von Lohnnutzer
Dieser Beitrag ist geschlossen
0 Personen hatten auch diese Frage
KNmyt
Beginner
Offline Online
Nachricht 1 von 5
1172 Mal angesehen

Hallo,

 

ich habe bemerkt, dass ich einige Mitarbeiter in Datev habe die auf 1111 geschlüsselt sind. Sie haben alle in 2023 gestartet und verdienen mehr als 6000 Euro. 

Kann ich in den Startmonat zurückgehen und diese auf 9111 umschlüsseln und geht dadurch eine neue Meldung raus?

 

Oder geht dies nicht rückwirkend und ich kann diese nun nur ab 01/24 auf freiwillig schlüsseln? 

Konkret ging es um eine Dame die in die private wechseln wollte (Verdienst 7000+) und einen Brief bekam dass sie als gesetzlich versichert gemeldet ist und deshalb nicht in die private wechseln kann. Sie ist seit 09/23 bei uns und siehe da weil ich nur eine Krankenkassenkarte bekam als Nachweis habe ich sie fälschlicherweise als 1111 angemeldet. 

Ich hoffe mir kann jemand helfen? 

MfG

KN  

DATEV-Mitarbeiter
Betül_Kilic
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
Offline Online
Nachricht 2 von 5
1139 Mal angesehen

Hallo,


in LODAS haben Sie die Möglichkeit eine Nachberechnung/Korrektur für das aktuelle Jahr und Vorjahr vorzunehmen.


Sie schreiben, dass die Arbeitnehmerin ab 09/2023 im Unternehmen eingetreten ist.


Gehen Sie bitte in den Bearbeitungsmonat 09/2023 in LODAS und ändern den Beitragsgruppenschlüssel unter Personaldaten | Sozialversicherung | Allgemeine SV-Daten und die Angaben unter Personaldaten | Sozialversicherung | Freiwillige Versicherung.


Die bereits erstellte DEÜV-Meldung wird mit Ihrer nächsten Abrechnung berichtigt und automatisch an die entsprechende Krankenkasse übermittelt.

Beste Grüße Betül Kilic
Personalwirtschaft | DATEV eG
lohnexperte
Fachmann
Offline Online
Nachricht 3 von 5
1134 Mal angesehen

Hallo KNmyt,

 

unabhängig von der Vorlage einer Krankenkassenkarte müsste beim Eintritt anhand des Verdienstes (7.000+) bereits die Krankenversicherungsfreiheit festgestellt worden sein. Da das offenbar unterblieben ist (Fehler passieren leider immer mal wieder, da kann man auch zu stehen!), sollte es nun nach Bekanntwerden umgehend korrigiert werden im Rahmen von Nachberechnungen auf die Monate 09/2023 ff.

 

Viele Grüße und einen schönen Nachmittag.

 

 

 

 

KNmyt
Beginner
Offline Online
Nachricht 4 von 5
1048 Mal angesehen

Hallo Lohnexperte, 

 

Das passiert bei uns immer, da die KK erst Anfang des nächsten Jahres die Jahresmeldungen prüfen und es dann auffällt. Dies fällt aber nur auf, wenn der Arbeitgeber gerne von er gesetzlichen zur privaten Versicherung wechseln möchte. Dann sagt die KK nämlich möp von 1111 kann man nicht auf 0110 wechseln.- So fallen uns die Fälle auf die nicht richtig auf 9 1 1 1 geschlüsselt waren trotz Verdienst über 5 775 Euro. 

 

Mit lieben Grüßen 

KNmyt

0 Kudos
Lohnnutzer
Aufsteiger
Offline Online
Nachricht 5 von 5
1034 Mal angesehen

Fehler passieren! Hier sage ich gar nichts.

 
Aber diese Aussage ist trotzdem für mich unverständlich. Die JAE und die Überschreitung hat doch der Abrechner zu überprüfen? Zum Jahrsanfang und zum Beschäftigungsbeginn. 
Seit wann obliegt diese Prüfung der Krankenkasse. Zumal die Krankenkasse das auch nicht überprüfen kann .

 

 

0 Kudos
4
letzte Antwort am 22.03.2024 12:15:31 von Lohnnutzer
Dieser Beitrag ist geschlossen
0 Personen hatten auch diese Frage