Hallo zusammen.
Wir arbeiten mit Lodas.
Ein Mandant hat einen AN der immer wieder unentschuldigt fehlt. Dadurch liegt sein Verdienst meistens
< 2.200,00 euro. Wenn er immer gearbeitet hätte, wäre der Förderbetrag nicht angefallen. Muss ich das
berücksichtigen, und wenn ja, was muss ich erfassen, damit der Förderbetrag nicht berechnet wird?
Ich möchte mich im Voraus für die Antworten bedanken.
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Hallo,
der Förderbetrag richtet sich immer nach dem steuerpflichtigen Einkommen.
Liegt das Steuerbrutto demnach unter 2.200 Euro, ist die Voraussetzung für den Förderbetrag gegeben. Dabei ist nicht ausschlaggebend wie sich dieses Steuerbrutto berechnet.
Viele Grüße
Kristin Frohmeyer
Personalwirtschaft
DATEV eG