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Lodas/Bauhauptgewerbe Förderbetrag nach §100

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letzte Antwort am 10.10.2018 10:52:43 von Kristin_Frohmeyer
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oskar
Einsteiger
Offline Online
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Hallo zusammen.

Wir arbeiten mit Lodas.

Ein Mandant hat einen AN der immer wieder unentschuldigt fehlt. Dadurch liegt sein Verdienst meistens

< 2.200,00 euro. Wenn er immer gearbeitet hätte, wäre der Förderbetrag nicht angefallen. Muss ich das

berücksichtigen, und wenn ja, was muss ich erfassen, damit der Förderbetrag nicht berechnet wird?

Ich möchte mich im Voraus  für die Antworten bedanken.

DATEV-Mitarbeiter
Kristin_Frohmeyer
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
Offline Online
Nachricht 2 von 2
184 Mal angesehen

Hallo,


der Förderbetrag richtet sich immer nach dem steuerpflichtigen Einkommen.
Liegt das Steuerbrutto demnach unter 2.200 Euro, ist die Voraussetzung für den Förderbetrag gegeben. Dabei ist nicht ausschlaggebend wie sich dieses Steuerbrutto berechnet.

Viele Grüße


Kristin Frohmeyer
Personalwirtschaft
DATEV eG

Freundliche Grüße Kristin Frohmeyer
Personalwirtschaft | DATEV eG
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letzte Antwort am 10.10.2018 10:52:43 von Kristin_Frohmeyer
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