Hallo,
ein Kollege von mir hat die Mitgliedsnummer damals falsch erfasst. als er den Fehler bemerkte hat er die erste Mitgliedschaft per 30.09.2022 beendet und eine neue mit der richtigen Mitgliedsnummer ab 01.10.22 angelegt. Jetzt funktioniert leider weder der Stammdaten-Abruf noch die Übermittlung des Jahresnachweises, da ja die BG keine Änderung im Jahr in Ihren Stammdaten hat.
Muss ich nun zum 01.10.22 die neue Mitgliedschaft löschen, die alte per 30.09. reaktivieren und dann die korrekte Nummer im Januar 2022 erfassen? Oder gibt es eine einfachere Lösung?
Für Hilfe wäre ich sehr dankbar!
Ab wann werden Abrechnungen erstellt 09/2022 oder 10/2022?
Was bedeutet beendet? Wenn eine falsche Erfassung gemacht wurde, ist die BG als Fehlanlage zu erfassen.
Ich gehe davon aus, dass ab 09/2022 Abrechnungen erstellt wurden, dann ist auch ab 09/2022 diese zu erfassen.
Dann müsste auch die 2. als Fehlanzeige abgemeldet werden und eine 3. ab 09/2022 erfasst werden.
Hallo,
wurde die Mitgliedsnummer (gültig bis 30.09.2022) falsch erfasst, muss die Mitgliedschaft mit dem Grund Fehlanlage beendet werden.
Wenn die Mitgliedschaft mit einem anderen Grund beendet wurde, können Sie die Mitgliedschaft reaktivieren und mit dem Grund Fehlanlage erneut beenden. Senden Sie die Stammdaten zur Verarbeitung ins DATEV-Rechenzentrum.
Damit die Mitgliedschaft (gültig ab 01.10.2022) bereits ab Januar 2022 verwendet werden kann, muss auch diese mit dem Grund Fehlanlage beendet werden. Anschließend müssen die Stammdaten zur Verarbeitung ins DATEV-Rechenzentrum gesendet werden.
Sind die Stammdaten im DATEV-Rechenzentrum verarbeitet, können Sie die Mitgliedschaft im Bearbeitungsmonat Januar 2022 neu anlegen und die Stammdaten für die Unfallversicherung abrufen.
Eine genaue Anleitung wie Sie die Mitgliedschaften beenden können finden Sie im Dokument 9225987 .
Sollte dies nicht funktionieren, müssen wir uns den Sachverhalt ansehen und prüfen, woran es liegt. Bitte wenden Sie sich hierzu über einen anderen Weg an uns.
Hallo Frau Simmerlein,
vielen Dank für die detaillierte Beschreibung. Ich werde das ausprobieren.
Nur eine Frage habe ich dazu noch. Wenn ich in 2022 alle Mitgliedschaften lösche, berührt das dann nicht auch die Mitgliedschaft 2023? Hier hat der Stammdatenabgleich nämlich reibungslos geklappt. Bevor ich mir ein neues Problem aufbaue, denke ich für 2022 zu aktzeptieren, das keine DÜ für die BG raus ging, falls die BG das akzeptiert.
Für eine kurze Info hierzu wäre ich Ihnen sehr dankbar!
Wenn Sie eine BG als Fehlanlage kennzeichnen, beeinflusst dies auch 2023.
Da Sie dann aber eine neue BG einrichten, wird diese dann auch 2023 erhalten.