Hallo zusammen,
ich habe eine Frage zur BAV Direktversicherung mit Gehaltsumwandlung und Arbeitgeberanteil. Der Vertrag sieht wie folgt aus:
Gehaltsverzicht 3,84 €
umgewandelter zusätzlicher AG Anteil 26,59 € ( VL)
15 % Arbeitgeberanteil 4,56 € ( 15 % von 30,43 €)
Gesamtbetrag: 34,99 €
im Programm habe ich angelegt
15 %. auf Hundert
Gehaltsumwandlung 30,43 €
Reiter Arbeitgeberanteil habe ich nichts hinterlegt, da die Berechnung unseres Erachtens nicht richtig war
Unter Personaldaten/ Entlohnung
VL AG Anteil 26,59 € st/Sv. Pflichtig
Darstellung in der Abrechnung
Gehalt 3000,00 €
AG Anteil 26,59 € st/sv pflichtig
AG Anteil 4,56 € st/sv frei ( vom Programm errechnet)
BAV 30,43 € frei frei
bav - 30,43 € pflichtig pflichtig
Nettoabzug - 30,43 €
steuerbrutto/ SV Brutto 2.996,16 € (also 3,84 € Umwandlungsbetrag)
Ich habe hier irgerndwie ein Störgefühl bezüglich des Arbeitgeberzuschusses. Die Darstellung finde ich auch nicht sehr gut, da der Arbeitnehmer nicht direkt sehen kann, dass er eigentlich 3,84 € umgewandelt hat. Wir haben uns den Fall mit zwei Kollegen angeschaut und haben irgendwie keine Lösung gefunden, da die Versicherung die 15 % nicht vom Umwandlungsbetrag 3,84 € berechnet sondern von 30,43 € also inkl. des Arbeitgeberanteils Wo ist unser Denkfehler??
Wir würden uns freuen, wenn jemand helfen könnte, da wir hier zig Verträge noch anlegen müssen.
Danke und Viele Grüße
J. Brungs
Hallo J.Brungs,
prüfen Sie bitte welcher Betrag im Gesamtbrutto ausgegeben wird. Durch die Eingabe der VWL unter Personaldaten | Entlohnung muss im Gesambrutto der Wert 3.026,59 Euro ausgewiesen sein, da diese ins Gesamtbrutto einfließt. Die Differenz zum Steuer- und SV-Brutto beträgt dann 30,43 Euro.
Bitte wenden Sie sich zur rechtlichen Klärung an das zuständige Versicherungsunternehmen.
Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang Stein
Personalwirtschaft
DATEV eG
Hallo Herr Stein,
das Gesamtbrutto beträgt 3.026,59 €. Durch die Gehaltsumwandlung der BAV in Höhe von 30,43 € also 3,84 + 26,59 € werden die 26,59 € neutralisiert. Und es bleiben die 3,84 € übrig. Hier scheint unser Fehler zu liegen oder?
Normalerweise hätte man den Arbeitgeberanteil bei der BAV unter dem Arbeitgeberanteil also 26,59 € angelegt und die Gehaltsumwandlung mit 3,84 € unter Gehaltsumwandlung. Dann wäre es für den Mitarbeiter sichtbar, dass er 3,84 € umwandelt.
Ist das unser Fehler? Wie müsste die Direktversicherung richtig angelegt werden?
Rechtlich müsste es richtig sein. Da der Arbeitnehmer zu Gunsten der BAV auf die VL verzichtet. Also müsste der Arbeitgeberanteil eigentlich Steuer- und SV frei sein. Wenn wir den Betrag unter den Reiter Arbeitgeberanteil eingeben, rechnet das Programm den AG Anteil von 26,59 € noch dazu, also 30,43 € + 26,59 €. Geben wir bei Gehaltsumwandlung nur die 3,84 € rechnet das Programm einen AG Anteil(15 %) von 0,57 aus. Dann stimmt wiederum der Gesamtbetrag nicht.
Ich verzweife hierbei etwas.
Vielen Dank vorab für Ihre Hilfe.
Viele Grüße
J. Brungs
Hallo,
meinen Sie, dass insgesamt für den Vertrag inkl. des Pflichtzuschusses zur Betrieblichen Altersvorsorge 30,43 EUR abgerechnet werden?
Damit meine ich folgende Verteilung:
Gehaltsumwandlung 3,84 EUR
AG-Anteil 26,01 EUR + Pflichtzuschuss 0,58 EUR (3,84 x 15 %)
Durch die Gehaltsumwandlung spart der Arbeitgeber Sozialversicherungsbeiträge ein. Deshalb wird Pflichtzuschuss aus der Gehaltsumwandlung berechnet. Dieser wird dann durch die Hinterlegung unter Mandantendaten | AG-Pflichtzuschuss bAV automatisch mit den neuen Lohnarten ab 2019 auf der Brutto/Netto-Abrechnung ausgewiesen.
Sollte dies so gewünscht sein, erfassen Sie in den Personaldaten unter Entlohnung | Betriebliche Altervorsorge | Vertragsdaten in der Registerkarte Gehaltsumwandlung die 3,84 EUR und als AG-Anteil die 26,01 EUR.
Wenn der Arbeitnehmer zu Gunsten der BAV auf die VL verzichtet, darf der Betrag in Höhe von 26,59 EUR nicht zusätzlich unter Personaldaten | Entlohnung | Vermögenswirksame Leistungen eingetragen werden.
Warum die Versicherung die 15 % aus 30,43 EUR berechnet, obwohl dies der Gesamtbetrag des Vertrages ist, sollte nochmal geklärt werden.
Informationen zum Pflichtzuschuss finden Sie im Dokument 9125477 Betriebliche Altersversorgung (Betriebsrentengesetz - BetrAVG) (gültig ab 13.01.2019) .
Freundliche Grüße
Monique Schauer
Personalwirtschaft
DATEV eG
Hallo Frau Schauer,
vielen Dank für die Antwort. Ich werde versuchen es mit der Versicherung zu klären.
Danke und Viele Grüße
J. Brungs