Hallo nochmal 🙂
In der Januarabrechnung würde ich gerne die Gehaltsumwandlung der Betrieblichen Altersvorsorge über die Lohnart 532 - SKUG aus AZK laufen lassen.
(Habe leider keine erarbeitenden Stunden 100-Stundenlohn und der Feiertagslohn 101 reicht für den Betrag leider nicht aus!)
Somit ist die nächste Lohnart die 532-SKUG aus AZK.
Habe diese auch in der Gehaltsumwandlung eingegeben!
Meine Frage ist nun, ob die Gehaltsumwandlung greift?
Habe von 2 verschiedenen Personen jeweils ein NEIN und ein JA erhalten 😕
Was meint ihr dazu???
Barbarino Ramona
Hallo Frau Barbarino,
bitte überprüfen Sie die Probeabrechnung. Die Gehaltsumwandlung der Lohnart 532 sollte abgerechnet werden. Bekommen Sie ein Fehlerprotokoll zu dieser Gehaltsumwandlung, ignorieren Sie dieses bitte. Der Hinweis bedeutet lediglich, dass die Lohnart 532 eine Automatik-Lohnart ist.
Viele Grüße
Laura Klaus
Personalwirtschaft
DATEV eG
Hallo Frau Klaus,
bei mir ist das Problem ähnlich gelagert. Arbeitnehmer im Dachdeckergewerbe erhält nur Gehalt aus Automatik-Lohnarten 550 Urlaub & 542 S-KUG. Ich wollte die Lohnarten bei der bAV als Entgeltumwandlungslohnarten hinterlegen. Leider meldet das Programm, dass diese auf Grund Ihrer Automatik-Funktion nicht zu lässig sind. Wie soll ich denn die Entgeltumwandlung (Urlaubslohn ist ja völlig gewöhnliches Entgelt) umsetzen?
Mit freundlichen Grüßen
Katrin Kranz
Hallo Frau Kranz,
im BAulohn sind hier die Lohnarten 900-924 zu verwenden , von Datev Standardmäßig vordefiniert.
in meinem Fall Direktversicherung 100,-- finanziert durch Gehaltsverzicht 100,--
Lohnart 911 BAV lfd st.frei +100,00
Lohnart 914 BAV lfd. Geh.Verzicht - 100,--
Hallo Herr Eberhardt,
vielen Dank für die schnelle Antwort!
Die Lohnart 914 wird aber automatisch über den Gehaltsverzicht generiert. Da ich aber keine umwandlungsfähige Lohnart in diesem Abrechnungsmonat (wie z.B. Stundenlohn, Entgeltfortzahlung) habe und nur die Automatik-Lohnarten 550 Urlaub & 532 S-KUG (diese sind als Gehaltsumwandlungslohnarten nicht zulässig) in diesem Monat abgerechnet werden, wird die 914 nicht verwendet und kann auch nicht direkt über Bewegungsdaten angesprochen werden. In Monaten mit ganz normalen Stundenlohn läuft meine bAV mit Gehaltsumwandlung.
Für neue Lösungsvorschläge wäre ich sehr dankbar.
Mit freundlichen Grüßen
Katrin Kranz
Wie soll der Mitarbeiter auf etwas verzichten ( Lohn/Gehalt) was er gar nicht hat ?
Wenn er in diesem Monat kein Entgelt hat würde ich das so lösen, dass er ein Gehalt in der Höhe erhält das dem Gehaltsverzicht entspricht und diesen 'Vorschuss' würde ich im Folgemonat beim Bruttogehalt wieder abziehen.
Daher ist das auch entsprechend von der Datev programmiert. Ich denke ohne das ich jetzt nachgelesen habe ein Negatives Brutto - das wäre ja ihr Fall- ist nicht möglich, weil weniger als nix geht m.E. nicht.
Der Arbeitnehmer hat 2 Wochen Urlaub, welches bei gewerblichen Arbeitnehmern im Baugewerbe mit Urlaubsentgelt abgerechnet wird. Dieses Urlaubsentgelt wäre bei einem Angestellten das normal weitergezahlte Gehalt und somit umwandlungsfähig. Ich muss aber mit der Lohnart 550 Urlaubsentgelt abrechnen und kann keine andere Lohnart nehmen.
Ah dann hat er ja Entgelt, dann würde ich versuchen bin mir nicht sicher ob das geht
bei der BAV ist ja vermutlich im Reiter Gehaltsumwandlung die Bezugs LA ( Stammlohnart 100 oder 101 ) gespeichert.
Da er in diesem Monat keine Stunden hat würde ich den Verusch machen die Bezugs LA auf 550 zu ändern. Von der Logik her müsste dann aus dem Urlaubsgeld bzw. zusätzl. Urlaubsgeld umgewandelt werden.
Kann mich aber jetzt an keine Fall erinnern indem ich so abgerechnet hätte.
Rest des Monat unbez. Urlaub, Saison KUG ?
Arbeitnehmer hat nur S-KUG und Urlaubsentgelt. Beide Lohnarten können als Gehaltsumwandlungen nicht hinterlegt werden (Fehlermeldung bei Eingabe).
Ich habe gerade mit der Datev telefoniert und als Antwort erhalten, dass ich aus dem Urlaubsentgelt rechtlich nicht umwandeln darf.
Dann bleibt nur noch meine vorgeschlagene Krücke
soviel Stunden als Normaentgelt ( negatives Arbeitszeitkonto) bezahlen, damit es für den Gehaltsverzicht reicht. und im Folgemonat wieder abziehen.
Viel Glück
Ich habe die Lösung, sie ist aber schräg.
Ich habe in der Maske bAV Gehaltsumwandlung in der Bezugslohnart 1 anstatt der Stundenlohnart Stundenlohn 1 die Lohnart 550 hinterlegt und auf einmal bekomme ich keine Fehlermeldung, dass diese Lohnart nicht zulässig ist und die Gehaltsumwandlung hat funktioniert.
Ich vermute ein Programmierfehler.
Noch einmal vielen Dank für die Unterstützung
genau das meinte ich :
"Da er in diesem Monat keine Stunden hat würde ich den Verusch machen die Bezugs LA auf 550 zu ändern. Von der Logik her müsste dann aus dem Urlaubsgeld bzw. zusätzl. Urlaubsgeld umgewandelt werden.§
Habe ich ja, aber nicht als erste sondern alles dritte Bezugslohnart und da kam dann die Fehlermeldung. Jetzt habe ich sie als erste hinterlegt und alles ist Gut.
Ich habe gerade noch ein Telefonat mit Datev gehabt, der Fall geht jetzt in die Entwicklung bei der Datev.
und wieder was gelernt und arbeit für die Entwickler