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Lodas Azubi Resturlaub Bauhauptgewerbe

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letzte Antwort am 09.08.2019 11:52:54 von fragezeichen
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fragezeichen
Beginner
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Hallo,

ich habe folgendes Problem. Ich habe einen Azubi im Bauhauptgewerbe, der im Juli 2019 seine Ausbildung beendet hat. Jetzt muss an die SOKA-BAU der Resturlaub aus der Ausbildungszeit gemeldet werden. Dafür habe ich unter Personaldaten - Baulohn - Allgemeine Daten - Genommener Urlaub zum Ende der Ausbildung die entsprechenden 13 Tage vermerkt. Der Urlaubsanspruch für das aktuelle Jahr ist ebenfalls erfasst (Arbeitszeiten - Urlaubsanspruch). Jetzt wird mir aber in der Probeabrechnung in der Baulohnstatistik lediglich der genommene Urlaub von 13 Tagen ausgewiesen und kein laufender Urlaubsanspruch aus dem aktuellen Jahr, so dass sich ein negativer Resturlaub von 13 Tagen ergibt. Ich habe schon alles mögliche ausprobiert über Vortragswerte oder Statistik aber nichts funktioniert. Vielleicht kennt jemand eine Lösung?

Gruß,

Stefanie Hoffmann

björn
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Hallo Frau Hoffmann,

Sie müssen folgende weitere Einstellungen vornehmen:

     1. unter Personaldaten -> Baulohn -> Allgemeine Daten, die Mitarbeitervariante auf "Arbeitnehmer im Auslernjahr, gwerbl." umstellen

     2. unter dem gleichen Punkt im Register "Auszubildende" das Ende der Ausbildung eintragen.

     3. unter Personaldaten -> Baulohn -> Vortragswerte Bauhauptgewerbe -> Register "Urlaub" unter der Überschrift "Arbeitnehmer im Auslernjahr" die Beschäftigungstage und die gewährten Urlaubstage bis Ende Juni 2019 eintragen, da die Werte vom Juli 2019 automatisch dazu gerechnet werden.

Anschließend sollte die Probeabrechnung stimmen.

Gruß

Björn

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fragezeichen
Beginner
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Hallo Björn,

auf die Idee bin ich auch schon gekommen. Da wird mir zumindest die Resturlaubsberechnung korrekt angezeigt. Dann wird aber als Nettoabzug die Winterbeschäftigungsumlage abgezogen. das ist aber meines Wissens nicht korrekt. Azubis sind von der Umlage befreit. Arbeitnehmer im Auslernjahr stelle ich doch erst ein, wenn der Azubi die Ausbildung beendet hat und ich diesen weiterbeschäftige. Das ist aber in meinem Beispiel nicht der Fall. Der Azubi tritt aus nach beendeter Ausbildung. Das Ausbildungsende sowie der genommene Urlaub ist ausgefüllt und trotzdem geht es nicht.

Gruß,

Stefanie

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björn
Experte
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Hallo Stefanie,

ich habe gerade gesehen, dass es noch die Mitarbeitervariante 44 gibt ohne Winterbeschäftigungsumlage, dann sollte es passen.

Du musst diese Eintragungen auch beim Austritt von den Azubis vornehmen damit alles funktioniert. Zumindest habe ich das letzte Woche bei mir so gemacht. Es gibt auch folgende Info Dokumente dazu: Info-Datenbank, Dok.-Nr. 1032377 und Info-Datenbank, Dok.-Nr. 9225381

Gruß

Björn

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fragezeichen
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Hallo Björn,

dann werde ich das wohl so machen müssen auch wenn es mir nicht ganz logisch erscheint. Für mein Verständnis ist der Azubi bis zur beendeten Ausbildung Azubi und würde erst bei Übernahme zum gewerblichen Arbeitnehmer werden. Aber was soll´s. Die Dokumente aus der Datenbank kenne ich. Die waren für mein Beispiel aber keine große Hilfe. Vielen Dank für deine schnellen Bemühungen.

Beste Grüße

Stefanie

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Die Mitarbeitervariante 44 Arbeitnehmer im Auslernjahr ohne Umlage ist für die Personengruppe 102 nicht zulässig. So viel dazu. Ich habe keine Lust mehr...

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rukorni
Fortgeschrittener
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Hallo Stefanie,

mein "Azubi" hat die MAVariante 41 und der Urlaubsanspruch/genommene UT werden nur im Statistikfeld (oben rechts) und nicht im Baulohnfeld ausgegeben.

Die genommenen UT buche ich mit BS 71, den Urlaubsanspruch habe ich genau wie Du hinterlegt, die genommen UT bei Ausbildungsende ebenfalls.

Hat funktioniert.

Viele Grüße

Ruth

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björn
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Hallo Stefanie,

ich habe mir nochmal die Abrechnungen bei mir angesehen. Bei meinem Azubi wurde die Winterbeschäftigungsumlage abgezogen, da ich die oben genannte Variante genommen habe.

Bei deinem Problem fällt mir als letzte Instanz nur noch ein, den Azubi am Juli schon als Arbeiter umzuändern und wenn das nicht hilft würde ich mal bei der DATEV anrufen.

Tut mir leid.

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fragezeichen
Beginner
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Ich war jetzt ganz frech, habe auf die Mitarbeitervariante 44 gewerbl. AN ohne Umlage umgestellt, den Hinweis mit der Personengruppe 102 ignoriert und dann sieht die Probeabrechnung so aus, wie sie für mein Verständnis richtig ist. Ob das jetzt politisch korrekt ist weiß ich nicht, ist mir aber momentan auch ziemlich egal. Vielen Dank nochmal für eure schnelle Unterstützung.

Beste Grüße

Stefanie

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letzte Antwort am 09.08.2019 11:52:54 von fragezeichen
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