Hallo liebe Community,
ich habe hier einen gesonderten Fall.
Ein MA nimmt sich für die nächsten 2 Monate eine Auszeit und bekommt weiterhin Gehalt (natürlich reduziert, damit
er sozialvers.pflichtig bleibt).
Fragen:
Mit welchem Grund erfasse ich diese Fehlzeit?
Wird diese überhaupt erfasst? Er kommt ja zurück.
Vielen Dank schonmal für die Tipps und Hilfen!
Grüße
Yvonne Yildiz
Hallo Frau Yildiz,
wenn er weiterhin Gehalt bekommt brauchen Sie keine Fehlzeit eintragen. In dem Fall müssen Sie nur die Änderungen in den Stammdaten vornehmen.
Gruß
Björn
Hallo Björn,
danke für deine Antwort.
Das Problem ist aber, das er das Unternehmen zum 15.04. verlässt und am 07.06. wieder kommt und da wird es schon schwieriger das Gehalt dementsprechend anzupassen.
Ich dachte die Erfassung einer Fehlzeit, würde dies regeln, bzw. .....
neee, wenn ich jetzt so darüber schreibe ist das auch nicht logisch, da ich Lodas ja nicht sagen kann, er bekommt das Gehalt ab dem 15.04. nur noch um ein Drittel.
Hmm, ich müsste das erstmal bei uns in der Abteilung absprechen, wie ich das bewerkstelligen soll.
Grüße
Yvonne
Hier wird Ihnen nur für die beiden Teilmonate die manuelle Berechnung übrig bleiben.
Ja, das sehe ich auch so.