Hallo.
Hat jemand eine Idee, wie man die gesamten Daten im Rückmeldeverfahren protokollieren lassen kann? Eine Auswertungen habe ich nicht finden können.
Aktuell sieht es für uns so aus, dass man diese nur in Lodas selber über die Abfrage Übernahmeprotokoll anzeigen lassen kann. Und zwar nur gem. DATEV-Lodas-Logik: aktuelles Jahr und Vorjahr! Dies würde aber bald nicht mehr ausreichen, und wäre auch für Prüfungszwecke nicht für mind. vier Jahr zurück möglich.
Wir würden ungern jährlich alle Daten gesondert abspeichern.
Liebe DATEV, gibt es dort schon Überlegungen? Danke.
Verordnung über die Berechnung, Zahlung, Weiterleitung, Abrechnung und Prüfung des Gesamtsozialversicherungsbeitrages gilt ab 01.01.2027; aber auch schon seit 01.01.2022 sind Belege elektronisch zu führen. In der Verordnung ab 27 sind genau diese Protokolle auch abzulegen. Da wir aktuell das Projekt Personalakte umsetzen, würden wir das gen jetzt schon ablegen, damit wir das für Prüfungen ab 2024/2025 parat hätten.
Hallo @Private09,
wie Sie richtig schreiben, kann das Übernahmeprotokoll analog der LODAS-Logik für das aktuelle Jahr und Vorjahr abgerufen werden.
Eine Änderung dazu ist aktuell nicht geplant.
ok. Schade, es ist ein manueller Vorgang, der im Rahmen der Prüfung nicht mehr funktionieren würde...dh wir müssten es jährlich machen und manuell ablegen und dann ggf. in die P-akte hochladen? Legen wir die BVV ggf. anders als DATEV aus? Gern nehmen wir Ihren Wissensstand diesbezüglich entgegen oder eine einfachere Lösung zum Problem.
§ 8 Abs. 2 BVV