Hallo,
die Vereinigte BKK schließt sich zum 01.01.2017 mit der BKK VBU zusammen.
Das Fehlerprotokoll gibt das auch aus:
Krankenkasse (Betriebsnummer45094601) .....
wird von der KK VBU mit Betriebsnummer 92644250 abgelöst.
Legen Sie eine neue Krankenkasse an...
Die Neuanlage der Krankenkasse VBU und die Eintragungen/ Umstellung auf die Neue in den Personaldaten für jedes Mitglied sind erfolgt, ich glaube im Januar bzw.ab Januar.
Nun steht aber auf Auswertung 30 zu der alten KK (Betriebsnummer45094601) Beitragsnachweis März und wie mir dann erst auffällt auch Februar, dass die Daten nicht übermittelt werden.
Ich kann mir nur vorstellen, dass durch eine NB in den Dezember 2016, der betroffenen Personen, diese Auswertung mit dem Kommentar erstellt wurde.
Im Dezember steht im Programm ja auch noch die alte KK und nicht die Neue, wäre vielleicht die Erklärung. Zieht er sich dann die Daten auf Dezember für eine Überweisung im Feb. und März?
Ich hoffe ich konnte den Sachverhalt einigermaßen verständlich darstellen und es gibt eine einfache Lösung ohne Wiederholabrechnung (gerne Nachberechnung).
Vor allem habe ich keine Rückinfo aus unserer Buchhaltung, dass Geld von der Institution wieder zurücküberwiesen wurde weil Kontonummer falsch...
Was bedeutet denn, dass die Daten nicht übermittelt werden?
Grüße
Nico
Ich schließ mich hier mal an - mein Fehler könnte damit zusammenhängen. Es betrifft nämlich ebenfalls diese Krankenkassen.
Ich bin noch einen Schritt weiter gegangen und habe die alte Krankenkasse gelöscht. Es ist definitiv kein Arbeitnehmer der alten Krankenkasse mehr zugeordnet und Nachberechnungen hatte ich definitiv keine. Trotzdem:
Die 35 ist die Nummer der gelöschten KK. Ich habe keine Idee, woran es liegen könnte. Ich verfahre hier immer so und Probleme gab es da noch nier.
Habe hier die gleiche Fehlermeldung für eine andere Krankenkasse. (In diesem Fall die AOK Rheinland/Hamburg, die neu angelegt werden musste wegen neuer Betriebsnummer).
Hallo Nico, hallo Community,
erhalten Sie die Auswertung 30, bedeutet dies, dass der Beitragsnachweis nur auf Papier erstellt und nicht, wie sonst üblich, elektronisch an die betreffende Krankenkasse übermittelt wurde. Dieser Beitragsnachweis ist dann manuell, z.B. per sv.net, zu übergeben.
Für Ihren Sachverhalt kommen verschiedene Möglichkeiten in Betracht:
Bitte halten Sie in beiden Fällen Rücksprache mit der jeweiligen Krankenkasse und übermitteln Sie, wie oben bereits erwähnt, den Beitragsnachweis ggf. manuell.
Beste Grüße aus Nürnberg
Katharina Dietl
Personalwirtschaft
DATEV eG