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Lodas Abrechnung über zwei Mandantennummern

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letzte Antwort am 26.08.2021 14:29:58 von Verena_Heinlein
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glf
Beginner
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Hallo Zusammen,

ich muss meinen bestehenden DATEV LODAS Mandanten in zwei Mandanten aufteilen. In Zukunft soll ein Kollege einen Teil der Mitarbeiter bearbeiten jedoch keinen Zugriff auf die Daten der restlichen Mitarbeiter erhalten.

Gibt es evtl. eine Beschreibung was zu beachten ist (die Infos zu Konsolidierung der LSt-Anmeldung habe ich bereits gelesen)?

Kann ich die bisherigen Personalnummern vom bestehenden Mandanten auch beim zweiten Mandanten verwenden oder müssen die Mitarbeiter neue Personalnummern erhalten?

Ich bin für alle Information in diesem Zusammenhang dankbar.

MFG

wielgoß
Experte
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Nachricht 2 von 19
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Hallo Frau Roth,

wäre es für Sie eine Alternative, die betroffenen Mitarbeiter in LODAS für Ihren Kollegen zu sperren? Damit könnte alles unter einer Mandantennummer bleiben.

Viele Grüße

Christian Wielgoß

heckerlein
Fachmann
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Nachricht 3 von 19
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Ach Herr Wielgoß!

Wie stellen Sie sich das denn bei den Auswertungen, bei den Überweisungen etc. vor?

Wer soll denn die Rechteverwaltung machen wenn neue Mitarbeiter dazu kommen?

Ach ja, die DATEV-Software macht sowas ja fast von allein. Die ist ja so super durchdacht.

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wielgoß
Experte
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Nachricht 4 von 19
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Ach Herr Wielgoß!

Wie stellen Sie sich das denn bei den Auswertungen, bei den Überweisungen etc. vor?

Wer soll denn die Rechteverwaltung machen wenn neue Mitarbeiter dazu kommen?

Ach ja, die DATEV-Software macht sowas ja fast von allein. Die ist ja so super durchdacht.

Hallo Herr Hecker,

dass Sie angekündigt haben, sich aus der Community zurückzuziehen und aktuell durch das Ändern Ihrer oftmals hilfreichen Beiträge für eine gewisse Unübersichtlichkeit sorgen finde ich schade.

Allerdings stiften Sie bitte nicht auch noch zusätzlich in aktuellen Beiträgen Verwirrung.

Ob für Frau Roth Sperren auf Personalnummernebene als Alternative zur Trennung der LODAS-Mandanten in Frage kommen, ist von der gewünschten Arbeitsweise und der Organisation abhängig. Das kann man hier weiter vertiefen, dafür ist die Community ja schließlich da.

Viele Grüße

Christian Wielgoß

ulli_preuss
Fachmann
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Hallo Frau Roth,

da ich gerade eine Mandantenübernahme durch Mandantenübertrag hinter mir habe, bei dem der Personalstand eines im Rahmen einer Verschmelzung übernommenen Betriebes unter einer eigenen Mandantennummer, aber mit den Daten unseres ursprünglichen Mandanten abgerechnet wird, kann ich Ihnen meine Erfahrungen mitteilen. (Auch wenn dieses Szenario nicht zu 100% dem Ihrigen entspricht.):

Personalnummern

Da die Abrechnung innerhalb einer neuen Mandantennummer erfolgt, können Sie bei den bereits eingerichteten PNR bleiben, was sicher auch der Übersichtlichkeit dienen kann. Mit der Kopieren-Funktion im Mandanten-Manager können Sie sowohl Daten auf Mandantenebene als auch einzelne PNR kopieren, so dass eine umfangreiche Neuerfassung unterbleiben kann. (LODAS ohne Mandanten öffnen, Mandant, Mandanten-Manager, Kopieren)

ELStAM

Die betroffenen AN müssen Sie manuell entsprechend abmelden und wieder neu anmelden, es sei denn, Sie entscheiden sich für "einfache" Variante, in dem Sie bei der "alten" Mandantennummer für die jeweiligen AN ein Austrittsdatum und bei der "neuen" ein Eintrittsdatum erfassen. In diesem Fall erhalten Sie neben den ELStAM-Meldungen im Bereich SV DEÜV-Meldungen mit den Meldegründen 30 und 10, statt die eigentlich richtigen 36/13.

Lohnsteuer

Die Konsolidierung haben Sie ja bereits "abgearbeitet". Diese funktioniert technisch tadellos.

Krankenkassen

Durch die Abrechnung über zwei Mandantennummern werden wahrscheinlich für einige Krankenkassen auch zwei Beitragsnachweise erstellt werden. Für diesen Fall kann eine "laufende Nr." vergeben werden (Mandantendaten|Sozialversicherung|Krankenkassen, Register Allgemeine Daten). Die technische Abwicklung funktioniert einwandfrei, ggf. gibt es eine Nachfrage der einen oder anderen Kasse, welche aber schnell zu klären ist.

Berufsgenossenschaft

Die Verwendung der gleichen Mitgliedsnummer bei der BG stellte wider Erwarten kein Problem dar. In meinem Fall wurde von der bisher lohnabrechnenden Stelle die Mitgliedschaft mit der bisherigen Mitgliedsnummer beendet (Teillohnnachweis) und nach Anlage der "neuen" BG ein Abruf für 2018 für diese Mitgliedsnummer gestartet, was ebenfalls ohne Fehler funktionierte.

Diese Konstellation ist aber in Ihrem Fall nicht gegeben, da ja nur ein Teil der Mitarbeiter unter einer neuen Mandantennummer abgerechnet werden soll. Die Möglichkeit mit "Bisheriger/Weiterführender Personalnummer" hilft Ihnen hier nicht weiter, da dies nur zur Umsetzung von PNR innerhalb einer Mandantennummer dient.

In Ihrem Fall müssten Sie also nochmal die InfoDB zu Rate ziehen oder sich an DATEV direkt wenden. Wichtig sind ja hier die korrekten Lohnkontowerte/Vortragswerte für die restlichen SV-Zweige und die LSt; um deren Speicherung Sie wahrscheinlich nicht herumkommen. Für die Unterdrückung der UV-Jahresmeldung 92 werden Sie die jeweiligen PNR ausschließen müssen (Personaldaten|Sozialversicherung|Allgemeine Daten, Register Unfallversicherung). Beim digitalen Lohnnachweis verhält es sich anders, da hier keine Vortragswerte berücksichtigt werden.

Mein Rat wäre, falls Sie anderweitig nicht vorankommen, DATEV direkt über den Eilservice zu kontaktieren, auch wenn dieser bepreist wird. Der Vorteil ist, dass Sie definitiv Kontakt bekommen und im Regelfall der Ansprechpartner bei weiteren Rückfragen gleich bleibt. Weitere Rückfragen zum gleichen Problem werden nicht berechnet.

Viele Grüße
• Automatisch in der Tat geht nicht einmal der Automat. •
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glf
Beginner
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Nachricht 6 von 19
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Hallo Herr Wielgoß,

wie verhält es sich bei den Auswertungen (z. B. Lohnjournal)? Der Mitarbeiter soll nur die Infos zu den freigegebenen Mitarbeitern erhalten, alle anderen Mitarbeiterdaten soll er nicht erhalten.

Kann in diesem Bereich die Freigabe auch entsprechend gesteuert werden?

Die Überweisungen wären kein Problem, diese werden nur von mir freigegeben.

Vielen Grüße

Heike Roth

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wielgoß
Experte
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Hallo Frau Roth,

die Sperren bzw. Freigaben gelten auch für die übrigen Programmteile von DATEV LODAS classic/comfort, also auch für den Auswertungs- und Bescheinigungsteil.

Hier kommt es dann natürlich darauf an, wie die Freigaben/Sperren vergeben werden. Allgemein verhält es sich so, dass Freigaben/Sperren für den Teil LODAS in der Rechteverwaltung auch für die darunter liegenden Programmteile (Auswertungen/Bescheinigungen) greifen - sofern dort keine weiteren Freigaben/Sperren vorhanden sind.

Bei den Auswertungen verhält es sich so, dass Auswertungen die Informationen zu gesperrten/nicht freigegebenen Personalnummern enthalten, gar nicht angezeigt werden, so sind beispielsweise Lohnjournal, KK-Beitragsabrechnungen, BG-Listen etc. automatisch nicht sichtbar. Daneben besteht auch die Möglichkeit bei Bedarf zusätzlich einzelne Auswertungen zu sperren.

Beispiel:

Im Unternehmen X darf Mitarbeiterin A alle Personaldaten sehen und bearbeiten; Mitarbeiter B darf nicht die Daten zu Abteilungsleitern und Geschäftsführern sehen.

Für B werden entsprechende Freigaben bzw. Sperren anhand der bestehenden Personalnummern eingerichtet. Damit zukünftig nicht bei jedem Eintritt die Rechteverwaltung angepasst werden muss, verwendet er zukünftig einen bestimmten Personalnummernbereich, hier 1000-1500. In diesem Bereich werden neue Mitarbeiter, die auch B sehen darf angelegt.

B kann Probeabrechnungen etc. nutzen und die die Mitarbeiter, für die er zuständig ist, "abrechnungsreif" vorbereiten. A und B können (bei entsprechender Einstellung in LODAS) gleichzeitig im Programm arbeiten. Seine Kollegin A führt dann die eigentliche Lohnabrechnung im DATEV-Rechenzentrum durch.

Die zurück übertragenen Auswertungen sieht A vollständig, B nur für "seine" Mitarbeiter.

Viele Grüße

Christian Wielgoß

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andreashofmeister
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Bei den Auswertungen verhält es sich so, dass Auswertungen die Informationen zu gesperrten/nicht freigegebenen Personalnummern enthalten, gar nicht angezeigt werden, so sind beispielsweise Lohnjournal, KK-Beitragsabrechnungen, BG-Listen etc. automatisch nicht sichtbar. Daneben besteht auch die Möglichkeit bei Bedarf zusätzlich einzelne Auswertungen zu sperren.

Hallo Herr wielgoß​,

ist das so? Meinen Sie mit dem "Nichtanzeigen" die komplette Auswertung ("beispielsweise Lohnjournal, KK-Beitragsabrechnungen"..) oder werden keider die doch komplett ausgegeben? Und damit nicht praktikabel umsetzbar, was die Frage von Frau Roth betrifft?

Ich hatte vor ein paar Wochen diese Frage in gleicher Konstellation. Es hieß seitens DATEV, dass diese Auswertungen nicht entsprechend "unterdrückt" werden können.

Oder gilt das Ausschlussprinzip (keine Auswertung, da eine gesperrte Personalnummer enthalten ist)?

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wielgoß
Experte
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Hallo Herr Hofmeister,

diese Auswertungen werden dann gar nicht angezeigt - abweichend hiervon könnten für LODAS Auswertungen gesonderte Rechte vergeben werden. Es gibt Auswertungen, z. B. 320 Übersicht Zahlungen... die hiervon nicht betroffen sind. Hier gibt es zwar keine Details zu einzelnen Arbeitnehmern, aber die Gesamtsumme der Lohnzahlungen ist sichtbar - ist auch das nicht erwünscht, müsste die Auswertung gesondert gesperrt werden.

Im Zweifel lassen sich auch einzelne Auswertungen explizit sperren.

Dieses Sperr-/Freigabeprinzip gilt für LODAS.

Viele Grüße

Christian Wielgoß

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andreashofmeister
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Ok, dann habe ich Ihre Antwort also richtig verstanden.

Dann macht das Procedere ja aber auch keinen Sinn. Denn die Auswertung sollte man ja schon haben, oder?

Zumindest dann wenig brauchbar in der Praxis, oder? Denn - wie gesagt, diese Frage komme ja durchaus mal vor, dass zuständiger Bearbeiter Lohn A mehr sehen darf als zuständiger Bearbeiter Lohn B.

Wäre ja durchaus dann machbar, wenn DATEV dann einen Möglichkeit schaffen würde, diese Rechtebegrenzungen dann in die Auswertungsbereitstellung einfließen zu lassen.

Ansonsten ist die BRV ja hier unbrauchbar..., oder?

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wielgoß
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Hallo Herr Hofmeister,

Mitarbeiter mit entsprechender Berechtigung haben ja auch die Auswertung.

Wie gesagt, gesperrte/nicht freigegebene Personalnummern werden nicht in den Auswertungen angezeigt, nicht in den Mitarbeiterauswertungen und auch nicht in Auswertungen wie dem Lohnjournal in dem der gesperrte Mitarbeiter auftaucht.

Oder was meinen Sie nun genau?

Viele Grüße

Christian Wielgoß

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andreashofmeister
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Wie gesagt, gesperrte/nicht freigegebene Personalnummern werden nicht in den Auswertungen angezeigt, nicht in den Mitarbeiterauswertungen und auch nicht in Auswertungen wie dem Lohnjournal in dem der gesperrte Mitarbeiter auftaucht.

Ich habe die DATEV-Antwort damals so verstanden, dass das eben nicht möglich ist.

Also das nach gesperrten Personalnummer eben nicht "selektiert" werden kann.

Was anderes ist, wenn diese Auswertungen erst gar nicht für den gesperrten Mitarbeiter zu sehen sind. Weil sie ja gesperrte Personalnummern enthalten. Eigentlich auch unbrauchbar.

M.E. können dann also keine selektiven Auswertungen erstellt werden.

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wielgoß
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Hallo Herr Hofmeister,

wenn Sie meinen, dass es z. B. ein um die gesperrte Personalnummern reduziertes Lohnjournal gibt, stimmt das. Das Lohnjournal ist entweder vollständig sichtbar oder eben nicht.

Hier stellt sich aber in Abhängigkeit der Arbeitsweise und Organisation schon die Frage, ob Mitarbeiter B (der mit beschränktem Zugriff auf Personalnummern) zwingend für eine korrekte Vorbereitung der Lohnabrechnung das Lohnjournal braucht...

Viele Grüße

Christian Wielgoß

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andreashofmeister
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Hier stellt sich aber in Abhängigkeit der Arbeitsweise und Organisation schon die Frage, ob Mitarbeiter B (der mit beschränktem Zugriff auf Personalnummern) zwingend für eine korrekte Vorbereitung der Lohnabrechnung das Lohnjournal braucht...

Klar. Aber das sind ja dann die Fragen/Probleme, die leider erst dann relevant werden, wenn eben diese Auswertungen dem "gesperrten" Mitarbeiter nicht vorliegen. Sie aber trotzdem braucht/will/haben muss.

Meine Vorstellung (Vorschlag) ging ja dahin, dass man sich dann die Auswertungen quasi aufgrund der BRV dann selektiv an den "Lohn-Mitarbeiter" aus dem RZ überträgt. Das scheint aber das Programm nicht bewerkstelligen zu können.

Aber zumindest meinen wir nun das gleiche! Entscheiden muss natürlich der interessierte Anwender, ob das dann praktikabel ist....

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wielgoß
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Nachricht 15 von 19
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Aber zumindest meinen wir nun das gleiche! Entscheiden muss natürlich der interessierte Anwender, ob das dann praktikabel ist....

Hallo Herr Hofmeister,

ja, dass muss jeder für sich selbst entscheiden und mit der gewünschten Arbeitsweise in Einklang bringen.

Viele Grüße

Christian Wielgoß

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andreashofmeister
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Nachricht 16 von 19
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Aber vielleicht ändert ja DATEV dies ja auch noch in absehbarer Zukunft ab.

Dann würden ja der Rechte entsprechend Auswertungen zusammengestellt werden, die dann aufgrund dieser Rechtestruktur auch Sinn machen.

Der Ist-Zustand ist eigentlich ab einem gewissen Punkt nicht brauchbar. Zumal ja Dank IAM diese Auswertungen auch für DUO-Auswertungen auf den Punkt genau konfigurierbar wären.

Programmlogik eben, die auch dienlich ist. Im Augenblick gäbe da (Medien)brüche. Schade.

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k_frueh
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Vielen Dank für diesen Tipp! Das war genau die Lösung für uns, als wir uns Anfang des Jahres die Gehaltsabrechnung ins Haus geholt haben und es hat uns viel Extra-Arbeit gespart. 

 

Viele Grüße

K. Früh

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AThum
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Ich habe einen ähnlichen Fall:

Ein Verein verschiedene unabhängige Abteilungen.

 

Fußballverein:

Wird aktuell unter einer Mandantennummer abgerechnet, was aber zwischen Männer- und Frauenabteilung für große Unstimmigkeit sorgt, da beide Abteilungen unabhängig von einander wirtschaften.

Betriebsnummer gibt es nur eine und da alle im selben Verein sind bekommt man auch keine 2.

 

Die akkurate Trennung wird nur gelingen wenn ich das Mandat in 2 auftrenne, da auch von unterschiedlichen Bankkonten bezahlt werden soll. Das kann Lodas in einem Mandat nicht, somit fällt auch die Kostenstellenvariante aus.

 

BG und Lohnsteuer stellen denke ich kein Problem dar.

Aber was ist mit den Beitragsnachweisen für die Sozialversicherungen, meines Wissens nach werden die immer nur überschrieben. Oder kann ich irgendwie 2 Nachweise mit einer Betriebsnummer an Krankenkassen senden und die werden beide als Teilstücke von der SV erkannt?

 

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DATEV-Mitarbeiter
Verena_Heinlein
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo,


bitte entschuldigen Sie meine späte Reaktion. Um die Sozialversicherung korrekt zu trennen, ist die Abrechnung über 2 Mandanten am besten.


Sie können dann unter Mandantendaten | Sozialversicherung | Krankenkassen im Feld Laufende Nummer eine Angabe hinterlegen, damit die Krankenkassen wissen, dass die Beitragsnachweis zusammengehören. Damit werden die Beitragsnachweise nicht mehr "überschrieben".

Beste Grüße Verena Heinlein
Personalwirtschaft | DATEV eG
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letzte Antwort am 26.08.2021 14:29:58 von Verena_Heinlein
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