Hallo in die Runde,
ich muss für einen bereits ausgeschiedenen AN für 2021 einen Tag nachberechnen, da die Krankenkasse recht hat.
Da ich auf das Jahr 2021 nicht mehr zugreifen kann, habe ich keinen Plan, wie ich das realisieren kann.
Wie würdet Ihr das lösen?
Kann ich den Tag einfach mit der nächsten Monatsabrechnung 10/24 für den Mandanten abrechnen?
Also Mitarbeiter neu anlegen, den 17.12.2021 in 2024 nachberechnen und wieder abmelden?
Der AN bezieht zum heutigen Zeitpunkt eine EU-Rente und hat kein anderes Beschäftigungsverhältnis.
Vorab danke für eure Ideen.
Hallo @Silke03046 ,
auch wenn ich keine Antwort weiß, habe ich zwei Fragen in eine andere Richtung:
1. Von wann ist denn die Info der Krankenkasse, dass auch der 17.12.2021 durch den Arbeitgeber zu bezahlen ist?
2. Ist der Anspruch des Mitarbeiters nicht zwischenzeitlich verjährt?
Viele Grüße!
Die Aufforderung von der Krankenkasse ist aktuell vom 10.10.2024.
Es wurde von uns in 2021 eine EEL-Meldung wegen Krankengeld erstellt. In 2024 wurde von der BG der Arbeitsunfall anerkannt und die Krankenkasse forderte eine EEL-Meldung wegen Verletztengeld an. Diese habe ich manuell im September 2024 erstellt. Dabei fiel nun auf, dass der 17.12.2024 noch Lohnfortzahlung wäre.
Hallo @Silke03046 ,
ich muss noch einmal nachfragen, auch wenn ich keine Antwort auf Ihre Frage habe (aber man lernt ja bekanntlich aus Fehlern gut):
Wäre nicht in jedem Falle der 17.12.2021 noch durch den Arbeitgeber zu bezahlen gewesen?
Meines Wissens beginnt die 42-Kalendertage-Frist (=6-Wochenfrist) immer mit dem ersten vollen Krankheitstag. Wenn also am ersten Tag der Erkrankung (ob nun ein Arbeitsunfall passierte oder eine sonstige Erkrankung nach Arbeitsbeginn eintrat) noch gearbeitet wurde, muss der Arbeitgeber immer zahlen. Richtig?
Das Entgelt für den Tag der Erkrankung nach Arbeitsbeginn (angearbeiteter Tag) basiert meines Wissens auf einer anderen Rechtsgrundlage als die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall.
Trotzdem sollten Sie prüfen, ob nun der Schwarze Peter tatsächlich bei Ihnen liegt und eine Nachberechnung erforderlich ist oder ob nicht doch schon Verjährung eingetreten ist ...
Viele Grüße und einen schönen Nachmittag.
@Silke03046 schrieb:Wie würdet Ihr das lösen?
Nicht mit LODAS, weil du so weit zurück nicht nachberechnen kannst. Da wirst du leider nicht drumherum kommen, die Meldungen über das SV-Meldeportal zu machen.