Hallo zusammen,
wir würden unseren Azubis gerne einen kleinen Zuschuss für Ihr Schulmaterial erstatten. Wir würden dies gerne monatlich mache, fällt bei uns immer was an Tabellenbuch usw.
Könnte ich das wie ein Sachbezug behandeln. Macht das hier schon jemand so und falls ja wie wird dies bei ihnen behandelt.
Grüße aus der Ortenau
Hallo nach Ortenau,
ich würde das Schulmaterial kostenfrei zur Verfügung stellen, vgl. auch § 14 Abs. 1 Nr. 3 BBiG.
Beste Grüße!
Azubi reicht die Quittung ein und bekommt aus der Kasse anteilig/voll den Betrag erstattet. Muss nicht zwingend über den Lohn laufen.