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Leistungssatz Kug nachträglich ändern

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letzte Antwort am 24.01.2022 21:54:22 von Ulrike27_5
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Ulrike27_5
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Hallo Community,

 

heute hat mich ein Mitarbeiter von der Arbeitsagentur angerufen und mir mitgeteilt, dass bei einem Mandanten bzw. bei einem Mitarbeiter der erhöhte Leistungssatz im Dezember abgerechnet werden muss. Und er möchte heute noch den die neue Anzeige auf dem Tisch. 

Ich habe die "alte" Lohnabrechnung mit dem niedrigen Leistungssatz gelöscht und in den Stammdaten den Leistungssatz geändert. Habe eine neue Lohnabrechnung abgerechnet. Es wurde daher auch eine neue LSt.Anmeldung usw. gesendet. Ich habe der Mandantin angerufen und mitgeteilt, dass sich die Lohnabrechnung von dem Mitarbeiter geändert hat und die neue Anzeige an die Arbeitsagentur muss. Aber sie möchte jetzt die Nachzahlung (Differenz sind so 140 €) erst mit der Januar Abrechnung (sollte dann als NB 12/2021) stehen haben. Ich musste ja die Lohnabrechnung ändern, weil die Arbeitsagentur die Anzeige gleich wollte und nicht erst Ende vom Monat. 

 

Meine Frage, wenn ich es jetzt als NB im Januar mache, dann wäre es ja doppelt, richtig? Da es ja nun auf der neuen Lohnabrechnung 12/2021 steht und dann würde es ja auf der Abrechnung 01/2022 auch stehen. 

Muss ich jetzt nochmal was ändern? Wie muss die Lohnabrechnung für 01/2022 aussehen?

Vielen lieben Dank!


cro
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Ich würde den Dezember korrekt stehen lassen und die Auszahlung als Nettobezug in 1/22 (als Nachberechnung) auszahlen.

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Ulrike27_5
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@cro  

Hallo cro, 

 

vielen Dank für die Antwort! 

Dann quasi den Differenzbetrag (die 139 €) mit der Lohnart 2102 oder 2101 erfassen? Oder sind das die falsche Lohnarten? 

Vielen Dank!

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cro
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@Ulrike27_5  schrieb:

Dann quasi den Differenzbetrag (die 139 €) mit der Lohnart 2102 oder 2101 erfassen? Oder sind das die falsche Lohnarten? 

Das sind Nettolohnarten (21.. ff.), die Sie bitte nicht verwenden. Einen Nettoabzug wählen mit z.B. 9000, 9002 (oder individuell eine freie 9??? anlegen).

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Ulrike27_5
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@cro 

Hallo cro, 

 

vielen Dank für die Antwort!

Aber ich möchte ja keinen Abzug, weil der Mitarbeiter hat im Dezember die 139 € zu wenig bezahlt bekommen. Verstehe ich das gerade falsch? Dann mit einer Lohnart im 9000er Bereich abrechnen und den Betrag nicht ins Minus setzen?
Danke!

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Ulrike27_5
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Hallo, 

 

jetzt melde ich mich nochmal. 

Ich füge jetzt mal 2 Dateien von den Lohnabrechnungen ein. Es geht mir immer noch darum, wie ich und mit welcher Lohnart die den Differenzbetrag von der Kurzarbeit erfassen muss. Als Nachberechnung. 

20220119_184509.jpg

Das ist die Lohnabrechnung bevor der vor der Mitarbeiter von der Arbeitsagentur angerufen hat. Ohne den erhöhten Leistungssatz. Diese habe ich gelöscht. Und eine Neue mit dem erhöhten Leistungssatz erstellt. 

20220119_184233.jpg

So, und das ist die andere Abrechnung. Jetzt habe ich ja einen Differenzbetrag. Die Mandantin möchte es nun als NB im Januar. 

Wie erfasse ich nun diese Nachberechnung bzw. den Differenzbetrag?

Vielen Dank!

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DATEV-Mitarbeiter
Matthias_Platz
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo,

 


eine Nachberechnung mit der Abrechnung 01/2022 auf den Monat 12/2021 ist nicht mehr möglich, da die Dezemberabrechnung gelöscht und neu erstellt wurde. Sie können in der Abrechnung 01/2022 lediglich eine 9000er Lohnart anlegen, diese mit "Nachzahlung Dezember 2021" oder ähnl. titulieren und den entsprechenden Betrag in den Bewegungsdaten | Monatserfassung bei dem Mitarbeiter in Lohn und Gehalt buchen. 


Bei weiteren Fragen bitten wir Sie, sich über die üblichen Servicekanäle an uns zu wenden. 
____________

Viele Grüße, Matthias Platz
Personalwirtschaft | DATEV eG
Ulrike27_5
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@Matthias_Platz 

Hallo, 

 

vielen Dank! 

So, habe ich es nun gemacht! 

Gruß Ulrike

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letzte Antwort am 24.01.2022 21:54:22 von Ulrike27_5
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