Hallo zusammen,
einer unserer Mitarbeiter hatte im Monat Oktober 88,50 Stunden Kurzarbeit bei einer 40 Stunden-Woche. Das sind 51 % der Monatsarbeitszeit. Da es bereits der 7. Kurzarbeitsmonat war wäre der Leistungssatz 5 richtig gewesen. Es wurde aber der Leistungssatz 1 berechnet. Hat jemand eine Idee woran das liegt?
VG Michaela
Moin,
es kommt hierbei nicht auf die Arbeitszeit sondern den Unterschied zwischen Soll- und Ist-Entgelt an.
Wenn also z.B. weitergezahltes Entgelt vorliegt (PKW-Nutzung o.ä.) kann es sein, dass bei Ausfall von 51% der Arbeitszeit das Ist-Entgelt trotzdem höher ist als 50% und damit das erhöhte KUG nicht zum Tragen kommt.
Prüfen Sie hierzu die Auswertung 102.
Viele Grüße
Uwe Lutz
Hallo Herr Lutz,
vielen Dank für Ihre schnelle Hilfe.
VG Michaela Colak