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Leistungslohn bei KUG

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letzte Antwort am 29.04.2020 08:08:36 von Vanessa_Mertel
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Daniela1
Beginner
Offline Online
Nachricht 1 von 4
228 Mal angesehen

Hallo alle zusammen,

 

ich habe aus den Vormonaten den Durchschnitt ermittelt und diesen als Leistungslohn unter Personaldaten/Kurzarbeit/ Gleichbleibendes monatliches Soll Entgelt eingetragen.

Bei der Probeabrechnung greift er mir auf diesen Wert aber nicht zu.

 

Was mache ich falsch? bzw. was fehlt?

coester
Fortgeschrittener
Offline Online
Nachricht 2 von 4
215 Mal angesehen

Hallo Daniela1,

 

der Eintrag ist da meiner Ansicht nach dort falsch eingetragen und ich würde

den Durchschnitt über Bewegungsdaten erfassen.

 

Haben Sie an die Bewegungsdaten für die LA 410 gedacht?

 

 

Gruß

 

 

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Daniela1
Beginner
Offline Online
Nachricht 3 von 4
202 Mal angesehen

geht leider auch nicht. Er nimmt es nicht...

Auch nicht wenn ich über die Bewegungsdaten gehe..

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DATEV-Mitarbeiter
Vanessa_Mertel
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
Offline Online
Nachricht 4 von 4
154 Mal angesehen

Hallo,


grundsätzlich ist die Eingabe des gleichbleibenden monatlichen Entgeltes unter Personaldaten | Kurzarbeit korrekt.


Prüfen Sie bitte die Auswertung 102 des Mitarbeiters, um festzustellen, ob ggf. noch zusätzlich Werte in die Berechnung des Soll-Entgeltes einfließen. Dies kann die Berechnung des Kurzarbeitergeldes beeinflussen.


Viele Grüße,


Vanessa Mertel
Personalwirtschaft
DATEV eG

Viele Grüße, Vanessa Mertel
Personalwirtschaft | DATEV eG
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letzte Antwort am 29.04.2020 08:08:36 von Vanessa_Mertel
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