Hallo alle zusammen,
ich habe aus den Vormonaten den Durchschnitt ermittelt und diesen als Leistungslohn unter Personaldaten/Kurzarbeit/ Gleichbleibendes monatliches Soll Entgelt eingetragen.
Bei der Probeabrechnung greift er mir auf diesen Wert aber nicht zu.
Was mache ich falsch? bzw. was fehlt?
Hallo Daniela1,
der Eintrag ist da meiner Ansicht nach dort falsch eingetragen und ich würde
den Durchschnitt über Bewegungsdaten erfassen.
Haben Sie an die Bewegungsdaten für die LA 410 gedacht?
Gruß
geht leider auch nicht. Er nimmt es nicht...
Auch nicht wenn ich über die Bewegungsdaten gehe..
Hallo,
grundsätzlich ist die Eingabe des gleichbleibenden monatlichen Entgeltes unter Personaldaten | Kurzarbeit korrekt.
Prüfen Sie bitte die Auswertung 102 des Mitarbeiters, um festzustellen, ob ggf. noch zusätzlich Werte in die Berechnung des Soll-Entgeltes einfließen. Dies kann die Berechnung des Kurzarbeitergeldes beeinflussen.
Viele Grüße,
Vanessa Mertel
Personalwirtschaft
DATEV eG