Hallo Zusammen,
eine Frage in die Runde, ob jemand Erfahrung hat bzw. etwas weiß, bevor ich die BAA anrufe...
Ein Mandant (Gastronomie) hat auch Azubis im KUG. Im Leistungsantrag dürfen diese bei der Gesamtzahl der Beschäftigten bekanntlich nicht angegeben werden. Nun habe ich (auch aus anderen Gründen) eine Nachfrage von der BAA bezüglich der Position und wollte nun noch einmal alle Monate genau nachrechnen und kontrollieren, damit dann auch die Angaben stimmen.
Nun stolpere ich also über die Azubis, denn in den entsprechenden Monaten ist die Gesamtzahl der Beschäftigten natürlich höher als die Anzahl der Kurzarbeiter, die durch das Programm automatisch ergänzt werden...!!
Dies ist doch unlogisch und würde m.E. wieder zu Rückfragen führen... !!??
Natürlich würde eine Mitteilung an die BAA diesbezüglich Sinn machen, aber so ganz ist mir das nicht logisch.
Wie haben andere das gemacht? Was habt Ihr angegeben?
Danke für ein kurzes feedback 🙂
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Guten Morgen,
wir haben die Azubis mitgezählt, da sie ab der 6. Woche KUG auch einen Anspruch haben.
( jetzt bei Corona). Lexinform Dok. 1008688, 4.
Viele Grüße
Ruth
Danke für die Rückmeldung!!
Ja, so habe ich es jetzt auch gemacht. Nach Rücksprache mit der BAA (nicht die Leistungsabteilung) riet die Dame mir das ebenfalls. Ich habe im Formular dann bspw. 34 + 14 Azubis angeben...
Allerdings ist das mit den 6 Wochen doch sehr pauschal geschrieben und führt sicher wieder zu Missverständnissen, da hier doch eine genauere Berechnung erforderlich ist (laut DEHOGA BaWü):
Mal sehen, was da noch kommt...
So, hier noch die kurze Ergänzung:
Die Anträge wurden von der BAA ohne Rückfragen angenommen, die Auszahlung an den Mandanten ist erfolgt:-)
Vermutlich wurde in der KUG-Anzeige unter Punkt 7 nicht die Gesamtanzahl der beschäftigten Arbeitnehmer angegeben.