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Lehrgangkostenerstattung nachträglich

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letzte Antwort am 10.12.2021 15:56:51 von Vanessa_Mertel
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floreana
Fortgeschrittener
Offline Online
Nachricht 1 von 3
176 Mal angesehen

Liebe Steuer- und Lodas-Profis,

 

Ich bin nicht sicher, ob ich einem neuen Mitarbeiter Lehrgangskosten, die der Arbeitgeber  komplett im Nachhinein übernimmt, steuerfrei erstatten darf. Der Mitarbeiter muss diese seinem alten Arbeitgeber aufgrund vertraglicher Vereinbarung wegen Kündigung zurück zahlen. Mit dem neuen Arbeitgeber wurde im Anstellungsvertrag  festgehalten, dass er für die Gebühren des Lehrgangs aufkommt. Also trifft 3.19 EStG und R.19 (7) LstR aufgrund des Vergangenheitsbezugs eher nicht zu, nehme ich an. Also dann als sonstigen Bezug lohnsteuerpflichtig abrechnen?

 

Vielen Dank für eine Einschätzung hierzu & schönen Abend 

floreana
Fortgeschrittener
Offline Online
Nachricht 2 von 3
114 Mal angesehen

Schönen Guten Morgen,

kennt sich hierzu vielleicht jemand aus?

Merci! 

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DATEV-Mitarbeiter
Vanessa_Mertel
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
Offline Online
Nachricht 3 von 3
81 Mal angesehen

Hallo,


rechtlich können wir Sie hierzu nicht beraten.


Nehmen Sie zur Klärung Ihres Sachverhalten bitte Kontakt zur zuständigen Finanzbehörde auf.

 

Viele Grüße, Vanessa Mertel
Personalwirtschaft | DATEV eG
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letzte Antwort am 10.12.2021 15:56:51 von Vanessa_Mertel
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