Liebe Steuer- und Lodas-Profis,
Ich bin nicht sicher, ob ich einem neuen Mitarbeiter Lehrgangskosten, die der Arbeitgeber komplett im Nachhinein übernimmt, steuerfrei erstatten darf. Der Mitarbeiter muss diese seinem alten Arbeitgeber aufgrund vertraglicher Vereinbarung wegen Kündigung zurück zahlen. Mit dem neuen Arbeitgeber wurde im Anstellungsvertrag festgehalten, dass er für die Gebühren des Lehrgangs aufkommt. Also trifft 3.19 EStG und R.19 (7) LstR aufgrund des Vergangenheitsbezugs eher nicht zu, nehme ich an. Also dann als sonstigen Bezug lohnsteuerpflichtig abrechnen?
Vielen Dank für eine Einschätzung hierzu & schönen Abend
Schönen Guten Morgen,
kennt sich hierzu vielleicht jemand aus?
Merci!
Hallo,
rechtlich können wir Sie hierzu nicht beraten.
Nehmen Sie zur Klärung Ihres Sachverhalten bitte Kontakt zur zuständigen Finanzbehörde auf.