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Leasingrate E-Bike Nettobetrag

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letzte Antwort am 07.06.2023 06:38:35 von nami
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nami
Beginner
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Hallo, ich habe die Umwandlungsrate für das E-Bike als Gehaltsverzicht in Abzug gebracht. Der Mdt. ist meines Wissens nach vorsteuerabzugsberechtigt. Jetzt war eine Lst.-Außenprüfung. Hier wurde, lt. Mitteilung vom Mdt, bemängelt das die Umwandlungsrate als Netto Betrag abgezogen wurde. Dies hätte als Brutto Betrag erfolgen müssen.

 

Hattet ihr das auch schon mal? Habe ich was falsch verstanden? Oder gab es Änderungen die ich übersehen habe.

 

Vielen Dank für eure Antworten. 

vw
Erfahrener
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Nachricht 2 von 5
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Hallo,

 

kennen Sie dieses Dokument (Gehaltsumwandlung)?

https://apps.datev.de/help-center/documents/1005927

 

oder (zusätzlich zum geschuldeten Arbeitslohn)?

https://apps.datev.de/help-center/documents/1005926

 

Gruß, vw

 

„Ein Geschäft, das man nicht macht, ist nicht unbedingt ein schlechtes Geschäft.“
(Justus Dornier (*1936), deutscher Unternehmer)
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nami
Beginner
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Nachricht 3 von 5
840 Mal angesehen

Ja das kenne ich. Den geldwerten Vorteil habe ich auch entsprechend gebucht. Die vereinbarte Gehaltsumwandlung habe ich als Gehaltsverzicht (Negativ Betrag) im Bereich Bruttobezüge gebucht. 

 

Ich dachte bei vorsteuerabzugsberechtigte Firmen / AG kann ich für die die Gehaltsumwandlung die Netto Leasingrate in der Lohnabrechnung verwenden. 

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deusex
Allwissender
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Nachricht 4 von 5
832 Mal angesehen

Ich wüsste nicht, wann überhaupt eine private Nutzungsentnahme netto erfolgen kann.

 

Insbesondere ist es hierfür doch unerheblich, ob der Arbeitgeber zum Vorsteuerabzug berechtigt ist oder nicht. Ist doch „mit Abzug“ der Standardfall.

 

 Ein Sachbezug netto wäre mir neu.

 

0100011101110010011101010111001101110011 0101001001100001011011000111000001101000 0100110101100001011010010110010101110010
nami
Beginner
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Nachricht 5 von 5
679 Mal angesehen

Hallo, ich habe mit der Lohnsteuer Prüferin nochmal selber gesprochen. Es wird nicht die Höhe der Entgeltumwandlung in Bezug auf netto oder brutto Leasingrate bemängelt. Die Entgeltumwandlung in Höhe der netto Leasingrate ist korrekt. Es geht um die Höhe des zu versteuernden GwV für die Nutzung des Pedelecs. Dieser wurde nicht korrekt ermittelt. 

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letzte Antwort am 07.06.2023 06:38:35 von nami
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