Hallo, ich habe die Umwandlungsrate für das E-Bike als Gehaltsverzicht in Abzug gebracht. Der Mdt. ist meines Wissens nach vorsteuerabzugsberechtigt. Jetzt war eine Lst.-Außenprüfung. Hier wurde, lt. Mitteilung vom Mdt, bemängelt das die Umwandlungsrate als Netto Betrag abgezogen wurde. Dies hätte als Brutto Betrag erfolgen müssen.
Hattet ihr das auch schon mal? Habe ich was falsch verstanden? Oder gab es Änderungen die ich übersehen habe.
Vielen Dank für eure Antworten.
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Hallo,
kennen Sie dieses Dokument (Gehaltsumwandlung)?
https://apps.datev.de/help-center/documents/1005927
oder (zusätzlich zum geschuldeten Arbeitslohn)?
https://apps.datev.de/help-center/documents/1005926
Gruß, vw
Ja das kenne ich. Den geldwerten Vorteil habe ich auch entsprechend gebucht. Die vereinbarte Gehaltsumwandlung habe ich als Gehaltsverzicht (Negativ Betrag) im Bereich Bruttobezüge gebucht.
Ich dachte bei vorsteuerabzugsberechtigte Firmen / AG kann ich für die die Gehaltsumwandlung die Netto Leasingrate in der Lohnabrechnung verwenden.
Ich wüsste nicht, wann überhaupt eine private Nutzungsentnahme netto erfolgen kann.
Insbesondere ist es hierfür doch unerheblich, ob der Arbeitgeber zum Vorsteuerabzug berechtigt ist oder nicht. Ist doch „mit Abzug“ der Standardfall.
Ein Sachbezug netto wäre mir neu.
Hallo, ich habe mit der Lohnsteuer Prüferin nochmal selber gesprochen. Es wird nicht die Höhe der Entgeltumwandlung in Bezug auf netto oder brutto Leasingrate bemängelt. Die Entgeltumwandlung in Höhe der netto Leasingrate ist korrekt. Es geht um die Höhe des zu versteuernden GwV für die Nutzung des Pedelecs. Dieser wurde nicht korrekt ermittelt.