Hallo,
ich habe gerade von einem Mandanten erfahren, dass seine langzeitkranke Mitarbeiterin Elternzeit beantragt hat.
Die Mitarbeiterin ist eigentlich Anfang diesen Monats in die Aussteuerung gerutscht.
Die Aussteuerung greift Anfang des Monats und der Antrag auf Elternzeit wird ab Mitte des Monats gestellt, nach Ablauf des aktuellen Krankenscheines.
Hebt die Elternzeit die Aussteuerung auf?
Mutterschutz (Titel) oder Elternzeit (Posting)? Elternzeit nach Mutterschutz?
Ich würde da bei der Krankenkasse anrufen und fragen, welche Meldung(en) die gerne hätten. Grundsätzlich sehe ich aber nicht, warum die Elternzeit die Aussteuerung aufheben sollte. Die Mitarbeiterin wird durch die Aussteuerung ja abgemeldet und (aus Sicht der Krankenkasse) wie eine ausgetretene Mitarbeiterin behandelt - für die erstellst du ja auch keine Elternzeit-Meldungen mehr.
Aber nur weil der Mitarbeiter ausgesteuert wird, wird ja zumindest arbeitsrechtlich das Beschäftigungsverhältnis noch nicht beendet bzw. erfasse ich ja kein Austrittsdatum.
Meine Anfrage bei der KK läuft. Die konnten mir am Telefon ja noch nicht mal das Datum für die Aussteuerung bestätigen.
Scheint wohl doch kein so einfacher Sachverhalt zu sein.