Gibt es eine Möglichkeit, aus L+G exportierte Prüfungsdaten elektronisch an das Finanzamt zu übermitteln? Der Prüfer darf weder einen Mail mit einer ZIPP Datei oder diese auch nicht aus der Cloud abrufen. Eine Zipp-Datei Übermittlung über die Belegnachreichung ist auch nicht möglich. Muss dafür dann tatsächlich eine CD gebrannt werden oder ein USB Stick verschenkt werden?
Nicht zwingend, dafür hat die Finanzverwaltung eigentlich FinDrive oder so.
USB Stick ist einfacher...
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Den USB Stick gibt es nach der Prüfung zurück.
Alternativ fragen Sie nach die Finanzverwaltung zumindest hier in Ba-Wü hat inzwischen eine Steuer Cloud dort können dann die Daten auch ohne Stick übermittelt werden.
@bodensee schrieb:Den USB Stick gibt es nach der Prüfung zurück.
Danke, ich hatte den Smiley 😉 vergessen. Es gibt ja auch Billig USB Sticks, bei denen sich die Rücksendung nicht lohnt.
@Gelöschter Nutzer schrieb:LSt Prüfung: Wie Prüfungsdaten elektronisch übermitteln?
In Hessen habe ich jetzt mehrere Lohnsteuer- oder auch Betriebsprüfungen gehabt, die wollten alle Unterlagen nur über das in Hessen benutzte https://hessendrive.hessen.de/ haben.
Kein Stick, keine CD, keine Emails oder sowas.
Vielleicht gibt es in Ihrem Bundesland etwas ähnliches - allerdings... bei uns haben die Prüfer dies von Anfang an so kommuniziert. Wenn das bei Ihnen nicht der Fall war... hm.
Viele Grüße
NRW ist anscheinend noch nicht so weit ... ich kann mir nicht mal merken, wie der Finanzminister aktuell heißt. Man hört auch nichts von ihm.
Das ist doch eigentlich ein gutes Zeichen 😉, oder ?
Wie beim Schiedsrichter am besten er fällt nicht auf.