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LSt-Jahresausgleich gemäß R 42b Abs. 3 LStR

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letzte Antwort am 26.01.2023 15:24:40 von floreana
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floreana
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Liebe Community,

 

macht es einen Unterschied, ob man unter Mdt-Daten - Allg. Daten - Lohnsteuer-Jahresausgleich

 

1) LSt-Jahresausgleich durchführen oder

2) LSt-Jahresausgelcih gemäß R 42b Abs. 3 LStR

 

anklickt?

 

Vielen Dank für Erläuterungen. 

 

 

 

 

m_brunzendorf
Meister
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@LODAS-Hilfethema  schrieb:
Lohnsteuer-Jahresausgleich im Dezember (Gruppe) 
 
Legt die Art des Lohnsteuer-Jahresausgleichs im Dezember fest.
  • Kein LSt-Jahresausgleich
    Der Mandant führt keinen Lohnsteuer-Jahresausgleich für seine Mitarbeiter durch.
  • LSt-Jahresausgleich durchführen
    Der Jahresausgleich erfolgt automatisch. Ein Ausgleich auf die Jahressteuer entfällt, wenn die Summe der einbehaltenen Steuer der abgerechneten Monate niedriger ist als die Jahreslohnsteuer. Im Fehlerprotokoll wird der Hinweis angezeigt: Lohnsteuer-Jahresausgleich durchgeführt - keine Nachforderung.
  • LSt-Jahresausgleich gemäß R 42b Abs. 3 LStR
    Der Jahresausgleich erfolgt automatisch. Die Dezembersteuer wird nach R 42 b Abs. 3 LStR ermittelt (die Differenz aus der Jahreslohnsteuer und der Summe der bis November einbehaltenen Lohnsteuer ist die Lohnsteuer für den Dezember). Dadurch wird als Summe die Jahreslohnsteuer (Jahrestabelle) erreicht.

 


Hallo.

 

Vielleicht hilft Ihnen das o.g. Zitat aus dem Lodas-Hilfethema weiter.

 

Viele Grüße

„Rette die Cheerleaderin, rette die Welt!“
floreana
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Vielen Dank erst einmal. Welche Version ist denn üblicher? 

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m_brunzendorf
Meister
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Ich glaube, das kann nur DATEV aus den im Rechenzentrum gespeicherten Daten statistisch auslesen.

 

Ich erlaube mir zum "üblich" keine Spekulation.

„Rette die Cheerleaderin, rette die Welt!“
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lohnhilfe
Meister
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Hallo,

 

der Arbeitgeber ist auf alle Fälle nur zum positiven Ausgleich (=Rückzahlung) verpflichtet lt. Haufe, nicht zu Nachforderungen.

LG
VM
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floreana
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Das klingt nachvollziebar. Herzlichen Dank für die Beiträge. Seltsam ist v. a. ein Unterschied bei einem Mitarbeiter:

 

bei Variante 1) bekommt er ca 100 Euro Soli "erstattet", bei Variante 2) nicht. Wie lässt sich dieses Phänomen erklären?

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JimJackJohnny
Einsteiger
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ja es macht einen Unterschied und kann zu NAchfragen des Finanzamtes kommen.

wie in meinem Beispiel.

Das Finanzamt prüfte die LSt-Anmeldung 12/2022, der Soli in KZ 49 sei im Vergleich zur Lohnsteuer in KZ 42 zu hoch.

Ja warum, mit der Dezemberabrechnung wurden dem GF wegen R42b Abs. 3 LStR  Solizuschlag in Höhe von  1400 nachberechnet und abgezogen. nehme ich Variante 1, passiert nichts.

Die Ursachenfindung  dauerte auch ne Viertelstunde

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floreana
Fortgeschrittener
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Sehr interessant. Danke für die Meldung. Mich sprach vorhin auch eine Mitarbeiterin an, sie hätte Soli für 2021 nachzuzahlen. Und nur bestimmt auch deshalb, weil man den Jahresausgleich nur zugunsten des Arbeitnehmers durchführen darf (Variante 1)...warum gibt es dann überhaupt Vatiante 2 (rätsel!)...

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letzte Antwort am 26.01.2023 15:24:40 von floreana
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