Hallo liebe Community,
ich bins wieder, neues Problem. Folgende Situation:
Wir haben vom Vorberater die Lohnbuchführung übernommen. Abgerechnet wurde mit Lohn und Gehalt, wir nutzen LODAS. Der Übertrag ist erfolgt, Auswertungen werden per Lohn-Archiv-DVD zur Verfügung gestellt. Nun sind wir uneins, ob im Altsystem noch eine Abmeldung wegen Systemwechsel erfolgen muss, damit entsprechend die Bescheinigungen erstellt werden.
Eine erste Probeabrechnung bei uns ergab, dass in den Brutto-Netto-Abrechnungen in der Verdienstbescheinigung keine Werte vorgetragen worden sind, hier sind also nur die Werte von 2023/09 zu sehen.
Nun die Frage: Kann DATEV das überhaupt am Ende des Jahres richtig ausstellen, also mit den korrekten Jahreswerten, wenn die Verdienstbescheinigung bei LODAS nur ab 09 gepflegt wird?
Gemäß DATEV-Dokument 1005692 liest es sich so, als müsste man unabhängig davon, dass es im Ganzen immer noch DATEV ist, eine entsprechende Ab- und Anmeldung wegen Systemwechsel vornehmen.
Vielen Dank vorab für eure Mühen!
Viele Grüße,
Peter Selter
hier nochmal reingucken: Daten übernehmen aus Lohn und Gehalt nach LODAS - DATEV Hilfe-Center
In dem Dokument finde ich leider nichts dazu. Oder ich blind 😅
Hallo @PeterSelter,
ob eine Systemwechselmeldung-An- bzw. -Abmeldung erstellt werden muss, ist abhängig vom Übernahmezeitpunkt des Mandanten.
Ich zitiere aus dem bereits genannten Hilfedokument 1070312 - Hinweis unter Punkt 3.1:
"Wenn eine Datenübernahme zum Jahreswechsel stattfindet, also im Januar erstmalig in LODAS abgerechnet wird, muss eine DEÜV-Meldung mit dem Meldegrund Systemwechsel erstellt werden. Im Tool DATEV Datenübernahme nach LODAS werden ausschließlich Lohnkontowerte aus dem aktuellen Jahr berücksichtigt. Bei der Neuanlage des Mandanten in LODAS das Kontrollkästchen Datum Erste Abrechnung für die Angaben zur DEÜV-Meldung Systemwechsel verwenden aktivieren.
Wenn die Datenübernahme unterjährig durchgeführt wird, das Kontrollkästchen Datum Erste Abrechnung für die Angaben zur DEÜV-Meldung Systemwechsel verwenden deaktivieren. Eine Systemwechselmeldung ist bei einer Datenübernahme von Lohn und Gehalt nach LODAS bei unterjähriger Übernahme nicht erforderlich und wird nicht erstellt. Die Lohnkontowerte werden bei einer Datenübernahme von Lohn und Gehalt nach LODAS übernommen. Dadurch können Jahresmeldungen vollständig erstellt werden."
Da in Ihrem Fall unterjährig übernommen wurde, ist es nicht zwingend erforderlich eine DEÜV-Anmeldung wegen Systemwechsel zu erstellen.