Hallo Herr Lutz,
vielen Dank für die Info. Das war mir noch nicht bekannt.
Trotzdem habe ich hier ein persönliches Zeitproblem. Ich arbeite derzeit die Checkliste Jahreswechsel Lohn bei meinen Löhnen ab, damit ich, wenn die Abrechnungen anstehen, dafür nicht noch Zeit aufwenden muss. Dazu gehört auch die Prüfung der UV-Meldung. Nun muss ich diesen Punkt dann allerdings wieder auf nach der Januar Abrechnung verschieben. Die geänderten Daten liegen ja bereits vor. Also warum nicht gleich ändern anstatt, erst mit der Januar Abrechnung.
Hier gibt es aber keinen Fehler
Ich habe bereits mehrere Einzelwiederholungen im Januar für Dezember erstellt. Kein Problem mit der BG. Die Korrektur läuft wie es im Fehlerprotokoll steht im Januar.
Ich habe bereits Januar-Abrechnungen erstellt und bei einer Stichprobe nachgesehen - alles ok.
Ich prüfe aber nicht alle BG-Auswertungen. Hier läuft das Programm. Das bei allen Mandanten zu prüfen ist uns zu Zeitintensiv
Kontrollieren Sie jede BG-Jahrsmeldung? Ach du meine Güte - nicht böse gemeint.
Das würde bei uns den zeitlichen Rahmen sprengen und ist meiner Meinung nach nicht nötig
Das System funktioniert. Bei Fehlern Bzw. wenn die elektrische Übermittlung nicht funktioniert gibt es auch unterjährig bereits eine Meldung im Fehlerprotokoll.
Bei Wiederholungen kommt die Nachkorrektur in den Januar. Steht da auch so
schönen Restabend
Ja, hier werden die BG-Meldungen kontrolliert. Die Stunden eher weniger, aber auf jeden Fall die übermittelten Entgelte. Es soll bei späteren Prüfungen kein böses Erwachen geben. Bisher gab es nur wenig, wo man noch einmal nachschauen bzw. etwas ändern musste, aber das kommt halt trotzdem vor. Da es hier Usus ist, hat man die Zeit dementsprechend eingeplant. Es ist ja auch nicht so, dass man an jeder BG-Meldung mehrere Stunden dran sitzt.