Hallo liebe Community,
ich habe einen ehemals privat versicherten Rentner, der ab April 2018 nun freiwillig gesetzlich versichert ist.
Vorher war er Vollbeschäftigt und ab April ist er endlich Minijobber. Ich habe nun gedanklich Probleme den richtigen Personengruppenschlüssel anzulegen.
Pauschalbeiträge zur KV müssen nur abgeführt werden, wenn der AN gesetzlich versichert, Rentner oder z.B. freiwillig versichert ist. Somit Schlüssel ich hier die 6.
Beiträge zur Rente müssen bei Altersvollrentenbezug nicht abgeführt werden, also Schlüssel ich die 0.
AV und PV ebenfalls mit 0.
Wenn ich nun eine Abrechnung erstelle, wird die Abrechnung automatisch mit 20 % pauschaler Steuer abgerechnet. Ist das korrekt oder kann ich das umgehen? Und wenn ja, wie kann ich das umgehen? Oder ist das günstiger für den Arbeitgeber? Ich bin fachlich wirklich nicht so fit, da mir die Grundausbildung fehlt und ich nicht immer aus Fehlern lernen möchte.
Vielen Dank!
Liebe Grüße
Constanze
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Guten Morgen Constanze,
Sie müssen für die Rentenversicherung den Beitragsgruppenschlüssel 5 auswählen, da der AG trotzdem die pauschale Rentenversicherung zahlen muss. Beim Personengruppenschlüssel müssen Sie die 109 verwenden. Bitte prüfen Sie auch ob Sie bei der Lohnsteuer die 2% Pauschalversteuerung oder die 20% Pauschalversteuerung hinterlegt haben.
Gruß
Björn
Guten Morgen Björn!
Vielen Dank! So habe ich den Lohn jetzt auch abgerechnet. Dann muss ich nichts korrigieren. Die pauschale Steuer ist auf 2% gestellt. Die 20 % werden automatisch von Lodas genommen, wenn keine Beiträge zur Rentenversicherung gezahlt werden. Zumindest stand das so im Fehlerprotokoll.
Liebe Grüße
Constanze
Hallo Constanze,
dieser Hinweis sollte aber weg sein wenn Du bei der Rentenversicherung die 5 hinterlegst.
Gruß
Björn