Hallo ich bin neu in der Community und bräuchte Hilfe. Wie kann ich einen echten Gehaltsverzicht eines Gesellschafter-Geschäftsführer in Lodas eingeben? Gesellschafterbeschluss liegt vor.
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Moin Frau Becker,
erfrischend, dass es hier auch noch um andere Themen geht als nur die unsägliche UV 😉 ...
Zu Ihrer Frage: Soll das ein dauerhafter Gehaltsverzicht sein? Dann ändern Sie einfach den Bruttolohn auf die geringere Summe ab. Oder ist das ein Gehaltsverzicht, weil gleichzeitig eine andere Leitung gewährt wird?
Beste Grüße aus Seevetal
Mirko Haas
Moin, Moin Herr Haas,
es geht hier um einen kompletten Gehaltsverzicht für Januar und Februar 2017 zur finanziellen Entlastung der GmbH. Danach soll wieder normal Gehalt gezahlt werden.
SV-Pflicht liegt ja vor, aber eben keine LSt-Pflicht, so dass ich doch eigentlich mit dem richtigen Zahlen abrechnen müsste. Oder nicht? Die KV soll ja ihr Geld kriegen, aber dem FA steht bei Nichtfluss des Geldes nichts zu.
Und nun ja das mit dem Stammdatenabruf habe ich einigermaßen hingekriegt, hatte beim Lohnrechnen jetzt keine Fehlermeldung mehr:)
Für Ihre Hilfe vielen Dank aus Borsdorf
Uta Becker
Hallo Frau Becker,
ist denn Ihr Gesellschafter-Geschäftsführer überhaupt SV-Pflichtig?
Normalerweise sind die ja SV-Frei wenn sie mind. 50 % der Anteile halten oder ein Statusfeststellungsverfahren festgestellt hat dass keine SV anfällt.
Gruß
Björn Niggemann
Der GF ist SV-pflichtig.
Liegt wirklich sv-pflicht vor, wenn die Arbeitsleistung ohne Gegenleistung (Gehalt) erbracht wird?
Ja, da hier das Anspruchsprinzip gilt, während bei der Lohnsteuer das Zuflussprinzip gilt.
Ich brauche jedoch die Angabe, wie ich zwar SV, aber keine LSt berechnen kann, Auszahlung wäre Null, das Lexikon für das Lohnbüro ist wenig hilfreich, und bei Datev brauche ich zur Zeit wohl nicht anrufen.
Naja, wenn aber ein Gesellschafterbeschluss vorliegt, dass kein Gehalt gezahlt wird, dann gibt es ja auch keinen Rechtsanspruch ...
Wir haben diesen Fall hier bei uns auch sehr kontrovers diskutiert. Eine Lösung zum Kernproblem konnten wir auch nicht erzielen. Mein Vorschlag: Rufen Sie mal beim Prüfdienst der Rentenversicherung an, und klären mit denen, ob überhaupt Sozialversicherungspflicht vorliegt. Wenn das geklärt wurde, machen wir uns an die Lösung des Problem via DATEV 😉
Moin, Moin
um diese Geschichte nun endlich abzuschließen.
Ja, unser Gesellschafter-Geschäftsführer ist SV-pflichtig.
Da ich telefonisch bei der DATEV nicht weiterkam (Verweisung auf Selbsthilfemedien, und anschließender Unterbrechung des Telefonats mehrfach) schrieb ich einen Service-Mail.
Postwendend kam die Mitteilung, dass ich in etwa 10Tagen mit einer Antwort rechnen könne.
Nach etwa 30 Tagen bekam ich einen Anruf.
Ich könnte nur eine Unterbrechung schlüsseln, dann würden jedoch weder Lohnsteuer noch SV-Beiträge berechnet. Mein Hinweis auf das Lexikon für das Lohnbüro 2017 Seite 432 von der DATEV wurde ignoriert, auch das hier bei einem echten Gehaltsverzicht SV-Pflicht bestehen bleibt.
Man könne mir also nicht helfen und würde die Anfrage kostenfrei stellen. Danke.
Da ich in der Zwischenzeit bereits 2x Lohn rechnen musste, haben wir das ganze jetzt als bilanziell gelöst, als Verbindlichkeit gegenüber Ges.GF.
Falls noch jemanden eine andere Lösung einfällt, bin ich dankbar. Ich mache ja auch so gerne Nachberechnungen.
Viele Grüße in die Community
Hallo Frau Becker,
wenn Sie dies so abrechnen wollen (ohne dies nun inhaltlich zu beurteilen), dass SV-Pflicht bestehen bleibt aber Lohnsteuerfreiheit eintritt, könnten Sie den Verzicht über eine 2. Lohnart (ggf. über Bewegungsdaten) erfassen.
Das normale Gehalt ist lohnsteuer- und sozialversicherungspflichtig geschlüsselt und bleibt ganz normal in der Abrechnung stehen. Den Gehaltsverzicht erfassen Sie als Minusbetrag mit einer Lohnart, die sozialversicherungsfrei aber lohnsteuerpflichtig geschlüsselt ist - somit ist das Lohnsteuerbrutto € 0,00 und das SV-Brutto in Höhe des normalen Gehalts.
Viele Grüße
Uwe Lutz
Lieber Herr Lutz,
nunmehr bin ich dazu gekommen, Ihre Hilfestellung anzunehmen. Hat alles wunderbar geklappt, vielen vielen Dank.
Viele Grüße
U. Becker