Hallo zusammen,
ein AN ist ab dem 03.12.2019 im KG-Bezug. Das anteilige Brutto für 12/2019 beträgt 185,12€.
Bislang wurden monatlich 160,00€ bAV-AG-finanziert steuerfrei und 121,00 € bAV Gehaltsumwandlung abgerechnet.
In 12/2019 sind die 160€ aufgeteilt in 50€ AG-finanziert steuerfrei und 110€ AG-finanziert sv-pflichtig.
Bei der Gehaltsumwandlung gehen 121,00 € aus der laufenden Verrechnung raus, werden aber in 75€ AN- steuerfrei und 46€ AN- sv-pflichtig bei der Zurechnung aufgeteilt.
Ich zweifle die Richtigkeit nicht an, kenne aber die Erklärung dazu nicht. Könnte mir das jemand erklären?
Falls der AN im ganzen Januar 2020 noch im Krankengeldbezug ist, möchte der AG die kompletten Versicherungsbeiträge übernhemn, also auch die Gehaltsumwandlung. Ist das rechtlich einfach so möglich? Wie wäre das auf der Lohnabrechnung / in LODAS zu gestalten?
Vielen Dank im Voraus.
Viele Grüße
Annett Bahr
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Hallo Frau Bahr,
vermutlich ist die Freigrenze von 4 % der jährlichen RV-Beitragsbemessungsgrenze für die Sozialversicherung mit der Abrechnung 12/2019 ausgeschöpft. Dadurch wird die bAV sozialversicherungspflichtig und gleichzeitig steuerfrei abgerechnet. Auf der Lohnabrechnung werden automatisch die entsprechenden Lohnarten berücksichtigt.
Weitere Informationen hierzu finden Sie in der Dok.-Nr. 1007683 - Betriebliche Altersvorsorge wird steuerfrei, aber sv-pflichtig abgerechnet.
Zu dem Thema Versicherungsbeiträge während einer Unterbrechung können wir Sie rechtlich nicht beraten.
Mit freundlichen Grüßen
Kristin Frohmeyer
Personalwirtschaft
DATEV eG
Sehr geehrte Frau Frohmeyer,
vielen Dank für die Erläuterung und das Dokument.
Mich macht nur stutzig, dass die Arbeitnehmerin in 2018 ganzjährig die gleiche bAV hatte, da jedoch in der Dezemberlohnabrechnung keine Änderungen bzw. aufgeteilten Beträge ersichtlich sind.
Gäbe es dazu noch eine Erklärung?
Vielen Dank,
mit freundlichen Grüßen
Annett Bahr
Moin,
wenn die Mitarbeiterin das ganze Jahr 2018 bei Ihnen beschäftigt war und im ganzen Jahr 2018 ein Arbeitgeberanteil zur BAV mit € 160,00 und eine Entgeltumwandlung mit € 121,00 jeden Monat steuer- und sozialversicherungsfrei abgerechnet wurde, stimmt da etwas nicht und sollte genau geprüft werden.
€ 160,00 + € 121,00 sind zusammen € 281,00 x 12 Monate = € 3.372,00.
Die Beitragsbemessungsgrenze zur Rentenversicherung betrug in 2018 € 78.000,00 pro Jahr. Hiervon sind 4% steuer- und sozialversicherungsfrei, also € 3.120,00. Somit müssten eigentlich € 252,00 steuerfrei und sozialversicherungspflichtig abgerechnet werden.
Wenn die Mitarbeiterin in 2018 erst angefangen hat, bleibt es bei der Jahresgrenze von € 3.120,00. Es könnte also bereits alles steuer- und sozialversicherungsfrei abgerechnet werden, wenn die Mitarbeiterin am 01.02.2018 angefangen hat.
Sonst sollten Sie die abgerechneten Daten und die Schlüsselungen im Programm genau prüfen und ggf. Unterstützung beim DATEV-Service in Anspruch nehmen.
Viele Grüße
Uwe Lutz
Hallo Herr Lutz,
Danke für Ihre Rückmeldung, ich habe den Fehler gefunden.
Die Mitarbeiterin hat im Laufe des Jahres 2018 ihre Altersvorsorge erhöht. Somit klärt sich alles.
Besten Dank, einen schönen restlichen Sonntag noch.
Viele Grüße
Annett Bahr