Hallo Zusammen,
folgender Sachverhalt: Wir zahlen seit Langem zum Abschluss eines bAV-Vertrages 30 € AG-Zuschuss zu.
Werden nun "neue" Verträge seit 01.01.2019 abgeschlossen zahlen wir als AG also 30 € + 15% der Gehaltsumwandlung des ANs.
Muss ich die beiden "unterschiedlichen" Zuschüsse separat erfassen? D.h. AG-Anteil 30 € und Gehaltsumwandlung (z.B. 30€) und AG-Pflichtzuschuss bAV ? Oder komplett 34,50 € im Arbeitgeberanteil?
Danke!
Hallo,
ja, sie erfassen beiden Zuschüsse separat.
Den Arbeitgeberbeitrag, in Ihrem geschilderten Fall 30,00 EUR, erfassen Sie unter Personaldaten | Entlohnung | Betriebliche Altersvorsorge | Vertragsdaten im Register Arbeitgeberanteil. Den Arbeitgeber-Pflichtzuschuss legen Sie unter Mandantendaten | AG-Pflichtzuschuss bAV an und ordnen diese Variante in den Vertragsdaten im Register Allgemeine Angaben dem Mitarbeiter zu.
Weiter Informationen finden Sie unter der Dok.-Nr. 1020917 - Betriebliche Altersvorsorge (bAV) ab 2018.
Mit freundlichen Grüßen
Kristin Frohmeyer
Personalwirtschaft
DATEV eG