Guten Tag,
ich habe folgendes Problem:
Azubi ist mit Ablauf April ausgeschieden, die Lohnabrechnung musste ohne vorliegende Stundenzettel vorgenommen werden. Jetzt liegen Stundenzettel vor. Hier war ersichtlich, dass er war zweimal ohne Krankenschein zu Hause war.
In den Fehlzeiten habe ich das rückwirkend in den April eingetragen als "unbezahlte Freizeit".
Ist es jetzt besser das Ganze mit dem Mai regulär abzurechnen, obwohl er ja ausgeschieden ist, oder ist es besser diese Lohnabrechnung nochmal als Wiederabrechnung einzelner MA zu senden?
Vielen Dank
Hallo,
ich persönlich bevorzuge bei Austritt eine Wiederholungsabrechnung für den Monat. Allerdings ist darauf nicht ersichtlich, dass es sich um eine Korrektur handelt, nur im Vergleich mit der bereits erstellten Abrechnung. Wenn man eine Nachberechnung mit dem Mai zusammen macht, sieht er die nachträgliche Korrektur. Die Frage wäre vielleicht, wann der Mandant den April-Lohn bezahlen möchte. Die Mai-Lohnabrechnung würde ja vielleicht noch ein paar Tage dauern.
Viele Grüße
Annett Bahr
Erstmal danke.
Ich persönlich würde ja auch zur Wiederholungsabrechnung tendieren, aber da wirbelt es ja die Schätzungen für die KK auch durcheinander. Der April-Lohn wird später ausgezahlt.
Wäre es falsch, das der Einfachheit halber, mit dem Mai abzurechen?
Hallo,
war der Azubi denn krank? Wenn der Arbeitgeber es gestattet, dass der Arbeitnehmer bis zu 3 Tage ohne AU zu Hause bleibt zum Auskurieren, dann erstatten die Krankenkassen diese Tage auch ohne AU.
LG
Darf ich mal dazwischen fragen: Muss die KK auch ohne AU erstatten? Ich hatte ohne AU zweimal einen Tag beantragt, der Antrag ist von der KK abgelehnt worden.
Sorry fürs dazwischen funken...
Vorab vielen Dank
Annett Bahr
Hallo, grundsätzlich würde ich die Nachberechnung / Korrektur mit der Mai-Lohnabrechnung nicht als Fehler ansehen. Es ist ja alles nachvollziehbar und manchmal zeitlich nicht anders händelbar.
Viele Grüße
Annett Bahr
Auch Hallo,
nein, sowas, wie krank ohne AU, gibts bei uns leider nicht.
LG
Hallo,
bis 10. muss ja immer alles durch sein und wenn die Stundenzettel dann nicht kommen, hat man immer ein gewisses "Risiko". Normalerweise korrigiere ich das dann mit dem nächsten Monat, aber hier ist der Arbeitnehmer ja ausgeschieden und hat blöderweise seinen Lohnzettel auch schon un d da bin ich mir eben nicht sicher gewesen.
LG
Wenn er den Lohnzettel bereits ausgehändigt bekommen hat, wäre ich für eine Korrektur im Mai, dann sind die Korrekturen besser sichtbar. Was die Schätzbeiträge betrifft, würde ich mir keine Gedanken machen, die Berechnungen sind ja in den Auswertungen nachvollziehbar.
Ich hoffe, das Geschreibe ist verständlich und ich habe die Situation richtig verstanden...
Viel Erfolg, viele Grüße
Annett Bahr
Hallo,
bzgl. der Schätzungen würde ich mir hier keinen Kopf machen, wenn man denn in den MPD den Haken gesetzt hat, dass Austritte bei der Schätzung berücksichtigt werden sollen. Dann wird der Azubi im Mai eh nicht mehr berücksichtigt.
Ob nun eine Wiederabrechnung oder mit der Mai-Abrechnung eine Nachberechnung erstellt wird, würde ich von meinem Mandanten abhängig machen.
So wie er es möchte.
Ansonsten sollte man vielleicht bedenken, dass man Nachberechnung im Mai 2 Abrechnungen für diesen Azubi erstellt (Abrg. Mai und NB April), die dann sicherlich auch beide bei Datev bezahlt werden müssen.
Vg
Hallo,
meines Wissens bezahlt man nur die Lohnabrechnung für den Monat, den man aktuell abrechnet, egal für wie viele Monate die Nachberechnungen dran hängen. Zumindest habe ich auf unseren Rechnungen nichts anderes sehen können. Wäre interessant zu wissen, wenn es anders läuft. Aber Danke, dass das mit bedacht werden müsste.
Viele Grüße
Annett Bahr