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LODAS: Werkstudent ist vor einiger Zeit exmatrikuliert.

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letzte Antwort am 16.12.2016 09:55:11 von Uwe_Lutz
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n_troike
Fortgeschrittener
Offline Online
Nachricht 1 von 4
1450 Mal angesehen

Hallo,

wir haben erfahren, dass ein Werkstudent schon zu Anfang Juli 2016 exmatrikuliert wurde.

Wir gingen laut Immatrikulationsbescheinigung davon aus, dass er bis 30.09.2016 Student sei.

Eine Folgebescheinigung ab 01.10.2016 einer anderen Hochschule (wegen Wechsel) hat er auch eingereicht.

Der Werkstudent gibt an die Exmatrikulation mit der Krankenkasse auch besprochen zu haben und die sagten, er können weiter

seine Tätigkeit als Werkstudent nachgehen weil trotz Exmatrikulation der Versicherungsstatus bis Ende Sommersemester (Ende September) gültig wäre.

Gibt es da einen Passus, das dem wirklich so ist?

Wenn wir allerdings ummelden müssen, frage ich mich ob es ausreicht in den Bearbeitungsmonat 07/2016 zu wechseln, dort die

Personengruppe auf 101 zu ändern und den Beitragsgruppenschlüssel auf 1111zu setzen?

Ab Bearbeitungsmonat 10/2016 setzt man einfach alles wieder auf Werkstudent.

Vielen Dank im Voraus!

Nico

björn
Experte
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Nachricht 2 von 4
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Hallo Frau Nico,

um auf Nummer sicher zu gehen würde ich von der Krankenkasse eine schriftliche Stellungnahme anfordern, damit man bei einer Prüfung etwas in der Hand hat.

Mir ist dieser Fall aber auch noch unbekannt.

Gruß

Björn Niggemann

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ulli_preuss
Fachmann
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Nachricht 3 von 4
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Hallo,

da kann ich Herrn Niggemann nur beipflichten, obwohl Sie sich nicht allzu viel Hoffnung machen können, irgendetwas Belastbares seitens der Krankenkasse zu erhalten. Es wird zwar immer darauf hingewiesen, dass derlei Konstellationen mit der jeweiligen Einzugsstelle (=Krankenkasse) zu besprechen sind, aber die Erfahrungen besagen, dass sich kaum eine KK auf Stellungnahmen einlässt.

Auf alle Fälle ist iZm Studenten Vorsicht geboten. Uns wurde der Studentenstatus einmal bei einer Prüfung kaputtgemacht, weil die Immatrikulation zwar bis Ende des Sommersemesters lief, die Diplomarbeit aber am 30.05. abgegeben wurde. Damit war aus Sicht der DRV das Studium beendet und somit kein Studentenstatus mehr gegeben.

Viele Grüße

Viele Grüße
• Automatisch in der Tat geht nicht einmal der Automat. •
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Uwe_Lutz
Überflieger
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Nachricht 4 von 4
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Auf alle Fälle ist iZm Studenten Vorsicht geboten. Uns wurde der Studentenstatus einmal bei einer Prüfung kaputtgemacht, weil die Immatrikulation zwar bis Ende des Sommersemesters lief, die Diplomarbeit aber am 30.05. abgegeben wurde. Damit war aus Sicht der DRV das Studium beendet und somit kein Studentenstatus mehr gegeben.

Das geht ja sogar so weit, dass die Sozialversicherungsprüfer bei einer Immatrikulation bis zum 30.09. und einer Abgabe der Diplomarbeit am 15.09. den September aufteilen in einen Werkstudenten-Zeitraum 01.-15.09. und einen voll sozialversicherungspflichtigen Zeitraum 16.-30.09.

Und um auf die Frage mit der Änderung einzugehen:

Ja, es ist ausreichend, dies im Bearbeitungsmonat 07/2016 entsprechend zu ändern und ab 10/2016 zurückzustellen. Kompliziert wird es nur dann, wenn dieser Wechsel mitten im Monat erfolgen muss - dann müssen Sie mit mehreren Personalnummern arbeiten.

Viele Grüße

Uwe Lutz

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letzte Antwort am 16.12.2016 09:55:11 von Uwe_Lutz
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