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LODAS Verständnisfrage: DÜ an Institutionen

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letzte Antwort am 27.05.2021 20:06:18 von yvonneyildiz
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yvonneyildiz
Aufsteiger
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1670 Mal angesehen

Guten Morgen zusammen,

 

ich habe leider in der Rubrik Zahlungsverkehr wenig Erfahrungen, deshalb benötige ich ihre Hilfe:

 

unter Mandantendaten/Auswertungssteuerung/Zahlungsverkehr, wenn ich z.B. das Finanzamt auf "DÜ an Institutionen" geschlüsselt habe, wird dadurch wieder ein Begleitzettel für den Mandanten erstellt, damit dieser über seine Bank die Zahlung an das Finanzamt vornehmen kann?

 

Hintergrund: unser Mandant möchte in Zukunft gerne die Zahlungen manuell überweisen, da seine Bank eine Gebühr für Begleitzettel  von 20,00 Euro erhebt.

 

Ich würde gerne auch die Löhne über eine DTA-Datei erstellen lassen, bin mir aber nicht sicher, ob die Bank die Löhne als Einzelbuchungen bezahlt und somit auch auf dem Kontoauszug als Einzelüberweisungen erscheinen (was vom Mandant nicht gewünscht wird)?

Soweit ich gesehen habe, müsste man eine Einzelüberweisung in LODAS unter Mandantendaten/Bankverbindung/Allgemeine Daten/Zusatzeinstellungen erst ein schlüsseln, damit die DTA-Datei nicht als Sammler sondern als Einzelbuchung auf dem Kontoauszug erscheint. Ist das richtig?

 

Vielen Dank für die Hilfe

 

LG

Yvonne Yildiz

 

 

DATEV-Mitarbeiter
Jacqueline_Schön
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
Offline Online
Nachricht 2 von 4
1625 Mal angesehen

Hallo Yvonne Yildiz,


es ist richtig, wenn unter Mandantendaten/Auswertungssteuerung/Zahlungsverkehr DÜ an Institution hinterlegt ist, wird ein Begleitzettel für die Zahlungen erstellt. 

 

Voraussetzung dafür ist, dass die jeweilige Auswertung des Begleitzettels angelegt ist - z. B. Auswertung 201, 206, ... .


Wenn die Zahlung manuell überwiesen wird, kann in der Spalte Datenübermittlung auf Überweisung/Papier umgeschlüsselt werden.

 

Wählen Sie als Ausgabefach: Druck im Rechenzentrum, werden die Überweisungsträger im Rechenzentrum gedruckt. Für den Druck vor Ort, kann das Ausgabefach: Rückübertragung aus RZ geschlüsselt werden.

 
Optional kann die Auswertung 257 als Überweisungsprotokoll angelegt werden.

 
Genau, wenn die Löhne als Einzelbuchung auf dem Kontoauszug erscheinen sollen, ist dies in den Mandantendaten/Bankverbindung/Allgemeine Daten/Zusatzeinstellungen zu hinterlegen.

 
In unserem Info-Dokument: 1033993 Auswertungssteuerung - Zahlungsaufträge erstellen finden Sie alle Informationen zum Erstellen von Zahlungsaufträgen.

Beste Grüße Jacqueline Schön
Personalwirtschaft | DATEV eG
Uwe_Lutz
Überflieger
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Nachricht 3 von 4
1603 Mal angesehen

@Jacqueline_Schön  schrieb:

 


es ist richtig, wenn unter Mandantendaten/Auswertungssteuerung/Zahlungsverkehr DÜ an Institution hinterlegt ist, wird ein Begleitzettel für die Zahlungen erstellt. 

 


Mit der gleichen Einstellung kann der Mandant die Daten aber ggf. auch direkt im Online-Banking der Bank freigeben. Dann wird der Begleitzettel nicht benötigt. Die Datenübertragung von der DATEV an die Bank ist aber identisch.

 

Ob eine derartige Freigabe im Einzelfall bei der Bank möglich ist oder ob hierfür noch weitere Rechte für das Online-Banking bei der Bank freigegeben sein müssen, müsste bei/mit der Bank geklärt werden.

 

Wir haben es bei der Umstellung meistens so gemacht, dass der Mandant erst einmal Zahlungen darüber vorgenommen hat, bei denen es nicht ganz so schlimm ist, wenn diese mal ein paar Tage später erfolgen (also z.B. VL).

 

Wenn das dann alles klappt, können Sie die Auswertung für den Begleitzettel löschen - die Einstellung "DÜ an Institutionen" bei den Zahlungsaufträgen bleibt aber unverändert.

 

Viele Grüße

Uwe Lutz

yvonneyildiz
Aufsteiger
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Nachricht 4 von 4
1597 Mal angesehen

Vielen Dank für Ihre Hilfe!

 

@Uwe_Lutz : Das habe ich auch mit dem Mandanten schon besprochen, das dieser die Gepflogenheiten der Bank noch mal abklären lassen soll. 

Wir wollten dann mit den VL Überweisungen üben, in Form einer DTA-Datei.

Das man dennoch eine DÜ an Institutionen für die Löhne erstellen kann ohne das der Begleitzettel abgegeben werden muss, ist ein guter Hinweis. Denn dann ändert sich praktisch für uns nichts und der Mandant spart die Bankgebühr. Vielen Dank für den Tipp 🙂 

 

LG

Yvonne Yildiz

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letzte Antwort am 27.05.2021 20:06:18 von yvonneyildiz
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