Hallo zusammen,
ich habe folgendes Problem:
Bei einem Mandanten hat sich aufgrund Umzug in eine andere Stadt die Steuernummer geändert, dieser Mandant beschäftigt eine Arbeitnehmerin. Durch Erfassung der neuen Steuernummer wurde eine ELStAM-Abmeldung mit der alten Steuernummer und eine ELStAM-Anmeldung mit der neuen Steuernummer durchgeführt. Leider werden diese Meldungen nicht verarbeitet, es wird immer folgende Fehlermeldung zurückgemeldet:
Elektronische Lohnsteuerkarte: Die von Ihnen am TT.MM.JJJJ im Rahmen des ELSTAM Verfahren ausgelöste Meldung erhielt trotz wiederholter Übermittlung keine Rückmeldung durch die Finanzbehörde. Da nicht mehr mit einer Rückmeldung zu rechnen ist, wird die Meldung nicht nochmals übermittelt und gilt als nicht erfolgreich. Weitere Informationen hierzu finden Sie in der Info-Datenbank im Dokument 1071652. (Info-Datenbank, Dok.-Nr. 1071652)
Ich habe mich an beide beteiligten Finanzämter gewandt, aber leider ohne Erfolg. Das bisherige Finanzamt sagt, dass die Steuernummer stillgelegt ist und nicht mehr damit gearbeitet werden kann. Das neue Finanzamt begreift nicht wo das Problem liegt (Zitate: "Bitte informieren Sie sich selbst." oder "Bitte beantragen Sie ein neues Zertifikat." oder "Bitte wenden Sie sich an den ELSTER-Support."). Auf meinen Hinweis, dass evtl. die Steuernummern verknüpft werden müssen, kam die Antwort: "Steuernummern werden nicht verknüpft."
Schlussendlich habe ich mich an die DATEV gewandt und wurde an das oben genannte Dokument verwiesen. Manuell angestoßene Ab- / Anmeldungen (auch zu einem späteren Datum) führten zu der gleichen Fehlermeldung. Ich sehe nun keine weitere Möglichkeit mehr und bin inzwischen soweit, das ganze auf sich beruhen zu lassen. Das Problem ist nur, dass die Arbeitnehmerin nie wieder abgemeldet werden kann und ich wahrscheinlich bei Änderungen auch keine Rückmeldungen erhalte.
Hat vielleicht irgendjemand noch eine Idee?
Vielen Dank!
Gruß
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Hallo Herr Hengl,
ich würde versuchen, dies dem neuen Finanzamt (noch einmal) schriftlich zu schildern und um Hilfestellung bitten. Ich würde hierbei bitten, zu prüfen, ob für die Steuernummer das Arbeitgeberkennzeichen gesetzt ist und auch noch einmal auf die von DATEV beschriebene Verknüpfung der Steuernummern hinweisen.
Sollte das Finanzamt weiterhin der Meinung sein, dass von deren Seite nichts zu veranlassen ist, würde ich mich dann an die zuständige OFD wenden und um Unterstützung bei der Klärung des Problems bitten, da es nicht an technischen Problemen (Zertifkate o.ä.) bei Ihnen liegt, da die Meldungen über das DATEV-Rechenzentrum erfolgt.
Man merkt mal wieder - ELStAM macht es alles einfacher
Viel Erfolg!
Uwe Lutz
Hallo,
bitte auch prüfen. Haben Sie für Ihren Mandanten beim neuen Finanzamt das LSt-Signal beantragt? Erst wenn das freigeschaltet ist funktioniert ELStAM.
Gruß
C. Rohwäder
Hallo Herr Lutz,
ja ich befürchte das wird die einzige Lösung sein die mir noch bleibt. Vielen Dank!
Herr Rohwäder, das war tatsächlich die einzige Auskunft die das neue Finanzamt geben konnte, nämlich dass alle Signale gesetzt sind, dies wurde bei Übernahme der Steuernummer hinterlegt. Ebenfalls vielen Dank!
Gruß