Hallo DATEV,
innerhalb eines Mandats rufen wir u. a. den Buchungsbeleg LOHN (Auswertung 88) ab, um diesen unserem Mandanten zur Verfügung zu stellen. Leider hat mich dieser Mandant erst jetzt darauf aufmerksam gemacht, dass das Einlesen in dessen Buchhaltungssystem ab 01/2017 nur noch mit Nacharbeiten möglich ist, d. h. nur wenn die Spalten ab AN per Hand gelöscht werden.
Hat es hier eine Formatänderung gegeben oder ist dies evtl. ein RZ-Fehler? An den Abläufen wie Buchungsbeleg holen, speichern und E-Mail-Versand hat sich im Vergleich zum Vorjahr nichts geändert.
Viele Grüße
Wie stellen Sie den Buchungsbelege denn Ihren Mandanten zur Verfügung?
Als PN im DATEV-Format?
LG, A. Hofmeister
Abruf wie in Buchungsbeleg - Export von Buchungsdaten beschrieben hinterlegt, Export und Speichern der CSV-Datei, danach Versand mit diversen anderen Auswertungen per E-Mail an den Mandanten.
Hallo DATEV,
ich möchte dieses Thema noch einmal hochholen, denn bei einem Vergleich des Buchungsbeleges 12/2016 und 01/2017 sind mir Änderungen im Kopfbereich aufgefallen.
Da diese Header leider nicht öffentlich erklärt werden, bitte ich DATEV um eine entsprechende Auskunft und eine Stellungnahme dazu, ob sich in der Kompatibilität des DATEV-Formates zu Fremdprogrammen etwas geändert hat. Ich möchte dem Mandanten die Nacharbeiten ersparen und selbst nicht irgendwo langwierig ohne richtiges Wissen herumstochern.
Vielen Dank
Hallo,
die Auswertung 88 wurde nicht verändert.
Jedoch wurde das DATEV-Postversandformat wurde zum 31.12.2016 eingestellt.
Aufgrund des im Jahreswechsels hinzugekommenen „Festschreibekennzeichens" muss ggf. die Schnittstelle zur Fremdsoftware neu angepasst werden.
Der Anbieter der Fremdsoftware kann sich unseren DATEV-Schnittstellen-Newsletter hier abonnieren. In diesem wird auf Änderungen bzw. Handlungsbedarf hingewiesen.
Bitte lassen Sie die Schnittstelle Ihres Mandanten diesbezüglich prüfen.
Freundliche Grüße
Monique Schauer
Personalwirtschaft
DATEV eG
Hallo Frau Schauer,
danke für Ihre Rückmeldung. Der Buchungsbeleg (Auswertung 88) war ja auch schon früher im DATEV-Format, hat also mit dem Postversandformat nichts zu tun. Dass sich zum Jahreswechsel 2016/2017 nichts geändert haben soll, überzeugt mich nicht. Hier ein paar Screenshots:
Buchungsbeleg 12/2016
Buchungsbeleg 01/2017
Buchungsbeleg 12/2016
Buchungsbeleg 01/2017
Buchungsbeleg 12/2016
Buchungsbeleg 01/2017
Die Auskünfte, die Sie aus der Programmierabteilung erhalten haben, stimmen anscheinend nicht so ganz.
Wenn es sich nur eine "1" (für das Festschreibekennzeichen) in einem auch bislang schon vorhandenen, aber leeren Feld handeln würde, könnte man sich damit behelfen, diese entsprechend zu löschen. Nach den Screenshots zu urteilen, sind die Änderungen aber gravierender.
Und es ist sicherlich für Softwareentwickler toll, dass es einen Newsletter gibt. Aber der einfache Anwender weiß davon im Regelfall nichts, sucht in der Info-Datenbank nach entsprechenden Informationen und findet dazu nichts. Man hätte ja z. B. das Dokument Buchungsbeleg - Export von Buchungsdaten mit einem entsprechenden Hinweis aktualisieren können.
Im Dokument Buchungsbeleg, Programmverbindung FIBU, DATEV-Standardkontenrahmen und Kontenrahmen wechseln steht unter
Was möchten Sie tun?
...
Gruppe Angaben zum Export
Element
Kontrollkästchen Buchungsbeleg festgeschrieben exportieren
Vorgehen und Beschreibung
> Aktivieren, wenn Sie den Buchungsstapel mit einem Festschreibekennzeichen in das Programm DATEV Rechnungswesen exportieren wollen. Nach Einspielen des Buchungsstapels in Kanzlei-Rechnungswesen pro kann der Buchungsstapel oder einzelne Buchungen aus dem Buchungsstapel nur noch über Generalumkehr storniert werden.
Der Haken wurde in LODAS nicht gesetzt und als normaler Anwender gehe ich davon aus, dass dann auch keine Festschreibeinformationen gespeichert werden, zumal hier von DATEV Rechnungswesen die Rede ist und nicht von Frembuchhaltungssystemen.
Alles in allem eine sehr unbefriedigende Situation.
Viele Grüße
Hallo,
vielen Dank für Ihren ausführlichen Beitrag. Ich habe bei den Kollegen noch einmal nachgefragt.
Die Auswertung 88 wurde hinsichtlich der DATEV-Format-Version angepasst. Bis vor dem Jahreswechsel war es die Version 2.00, jetzt ist die aktuelle Format-Version die 5.10.
Wie in meiner ersten Antwort bereits beschrieben, muss nun die Schnittstelle beim Mandanten geprüft werden, u.a. ob dort das DATEV-Format 5.1 unterstützt wird.
Wenn Sie Hilfe dabei benötigen, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Bitte wenden Sie sich dafür über einen anderen Weg an uns.
Freundliche Grüße
Monique Schauer
Personalwirtschaft
DATEV eG
Hallo Frau Schauer,
vielen Dank für Ihre Rückmeldung. Mit diesen Informationen kann ich schon mehr anfangen. Ich werde mit dem Mandanten Kontakt aufnehmen.
Viele Grüße