abbrechen
Suchergebnisse werden angezeigt für 
Stattdessen suchen nach 
Meintest du: 

LODAS / Probeabrechnung: Kein Abzug der Urlaubstage

10
letzte Antwort am 17.07.2020 09:48:50 von eileenfiedler
Dieser Beitrag ist geschlossen
0 Personen hatten auch diese Frage
dieaxtimwalde
Beginner
Offline Online
Nachricht 1 von 11
670 Mal angesehen
Hallo, in der Probeabrechnung werden die in den Erfassungstabellen erfassten Urlaubstage nicht abgezogen. Dafür erscheint die Meldung: "Sie erfassen eine Lohnart, für die in der Steuer- und SV-Behandlung der Schlüssel 23, bzw. 44 hinterlegt ist. Diese Schlüsselungen dürfen nicht mehr verwendet werden. Ordnen Sie dem Arbeitnehmer für diese Sachverhalte den Nettobezug 9979, bzw. 9977 zu." Ich habe bei 45 Mitarbeitern die Urlaubstage in den Erfassungstabellen erfasst. Nur bei 6 Mitarbeitern kommt diese Meldung, obwohl alle hintereinander erfasst wurden. Bei allen anderen werden die Urlaubstage korrekt abgezogen. Macht leider keinen Sinn.
DATEV-Mitarbeiter
Wolfgang_Stein
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
Offline Online
Nachricht 2 von 11
632 Mal angesehen

Hallo, 

 

die Fehlermeldung bezieht sich auf Lohnarten mit der Steuer- und SV Behandlung 23 bzw. 44. Löschen Sie diese Lohnarten und erfassen Sie den Urlaub nochmal mit Bearbeitungsschlüssel 71. 


Danach sollte der Fehler nicht mehr auftreten. 

 

Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang Stein
Personalwirtschaft
DATEV eG

Beste Grüße Wolfgang Stein
Personalwirtschaft | DATEV eG
0 Kudos
dieaxtimwalde
Beginner
Offline Online
Nachricht 3 von 11
617 Mal angesehen
Hallo, vielen Dank für die Antwort. Die Lohnarten 23 und 44 sind gar nicht verwendet worden. MfG Björn Axt
0 Kudos
alma82
Aufsteiger
Offline Online
Nachricht 4 von 11
604 Mal angesehen

Hallo,

 

wie wurden die Urlaubstage denn erfasst? Mit BS 71 (ohne Lohnart)? Ein Screenshot wäre vielleicht hilfreich.

 

MfG Alma82

0 Kudos
dieaxtimwalde
Beginner
Offline Online
Nachricht 5 von 11
592 Mal angesehen
PNR -> Urlaubstag -> BS 71 -> fertig
0 Kudos
alma82
Aufsteiger
Offline Online
Nachricht 6 von 11
588 Mal angesehen

Dann bin ich leider ratlos. Viel Glück trotzdem bei der weiteren Lösungssuche.

0 Kudos
DATEV-Mitarbeiter
Wolfgang_Stein
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
Offline Online
Nachricht 7 von 11
562 Mal angesehen

Hallo, 


löschen Sie bitte die betroffenen Lohnarten, sofern Sie in den Mandantendaten angelegt sind. Die Steuer- und SV Behandlungen dürfen nicht mehr verwendet werden, deshalb wird der Fehler auch ausgegeben, selbst wenn Sie die Lohnarten nicht abgerechnet haben. Erfassen Sie danach den Urlaub erneut mit Bearbeitungsschlüssel 71. 


Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang Stein
Personalwirtschaft
DATEV eG

Beste Grüße Wolfgang Stein
Personalwirtschaft | DATEV eG
0 Kudos
dieaxtimwalde
Beginner
Offline Online
Nachricht 8 von 11
558 Mal angesehen
Hallo, vielen Dank für Ihre Antwort. Die Lohnarten sind seit 2 Jahren gelöscht. Die Urlaubstage sind mit dem Bearbeitungsschlüssel 71 korrekt erfasst. Ich habe sie auch schon gelöscht und neu erfasst. Ich gehe von einem Programmfehler aus. Ein Servicekontakt ist seit Montag erstellt. Jetzt warte ich nur noch auf Antwort...
eileenfiedler
Einsteiger
Offline Online
Nachricht 9 von 11
494 Mal angesehen

Wir haben auch genau dieses Problem... Bitte nochmal prüfen.

Vielen Dank

0 Kudos
DATEV-Mitarbeiter
Wolfgang_Stein
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
Offline Online
Nachricht 10 von 11
455 Mal angesehen

Hallo, 

 

wenn die Lohnarten gelöscht sind und der Fehler weiterhin auftritt, würden wir uns den Sachverhalt gerne anschauen. Setzen Sie sich dafür bitte über einen anderen Weg mit uns in Verbindung. 

 

Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang Stein
Personalwirtschaft
DATEV eG

Beste Grüße Wolfgang Stein
Personalwirtschaft | DATEV eG
0 Kudos
eileenfiedler
Einsteiger
Offline Online
Nachricht 11 von 11
447 Mal angesehen

Hallo Herr Stein,

 

die Lohnarten lassen sich leider nicht rückwirkend löschen. Und mal abgesehen davon, muss doch da trotzdem was schief laufen... Was haben denn diese Lohnarten mit der Urlaubsstatistik zu tun?

 

Bei mir speziell geht es um einen Tag Urlaub im April. Der ist eingegeben, aber nicht abgerechnet und somit stimmt der Resturlaubsanspruch nicht. Wenn man den einen Tag jetzt noch einmal über die Nachberechnung erfasst, werden plötzlich zwei Tage abgezogen. Bei einer Kollegin das gleiche Spiel.

Servicekontakt läuft - die Antwort, die bisher kam, war allerdings unbrauchbar.

 

Viele Grüße

0 Kudos
10
letzte Antwort am 17.07.2020 09:48:50 von eileenfiedler
Dieser Beitrag ist geschlossen
0 Personen hatten auch diese Frage