Gelöst! Gehe zu Lösung.
Hallo,
die Fehlermeldung bezieht sich auf Lohnarten mit der Steuer- und SV Behandlung 23 bzw. 44. Löschen Sie diese Lohnarten und erfassen Sie den Urlaub nochmal mit Bearbeitungsschlüssel 71.
Danach sollte der Fehler nicht mehr auftreten.
Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang Stein
Personalwirtschaft
DATEV eG
Hallo,
wie wurden die Urlaubstage denn erfasst? Mit BS 71 (ohne Lohnart)? Ein Screenshot wäre vielleicht hilfreich.
MfG Alma82
Dann bin ich leider ratlos. Viel Glück trotzdem bei der weiteren Lösungssuche.
Hallo,
löschen Sie bitte die betroffenen Lohnarten, sofern Sie in den Mandantendaten angelegt sind. Die Steuer- und SV Behandlungen dürfen nicht mehr verwendet werden, deshalb wird der Fehler auch ausgegeben, selbst wenn Sie die Lohnarten nicht abgerechnet haben. Erfassen Sie danach den Urlaub erneut mit Bearbeitungsschlüssel 71.
Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang Stein
Personalwirtschaft
DATEV eG
Wir haben auch genau dieses Problem... Bitte nochmal prüfen.
Vielen Dank
Hallo,
wenn die Lohnarten gelöscht sind und der Fehler weiterhin auftritt, würden wir uns den Sachverhalt gerne anschauen. Setzen Sie sich dafür bitte über einen anderen Weg mit uns in Verbindung.
Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang Stein
Personalwirtschaft
DATEV eG
Hallo Herr Stein,
die Lohnarten lassen sich leider nicht rückwirkend löschen. Und mal abgesehen davon, muss doch da trotzdem was schief laufen... Was haben denn diese Lohnarten mit der Urlaubsstatistik zu tun?
Bei mir speziell geht es um einen Tag Urlaub im April. Der ist eingegeben, aber nicht abgerechnet und somit stimmt der Resturlaubsanspruch nicht. Wenn man den einen Tag jetzt noch einmal über die Nachberechnung erfasst, werden plötzlich zwei Tage abgezogen. Bei einer Kollegin das gleiche Spiel.
Servicekontakt läuft - die Antwort, die bisher kam, war allerdings unbrauchbar.
Viele Grüße