Hallo!
Ich muss rückwirkend, auf 08/2021 eine Pfändung berücksichtigen. Damit die Pfändungssumme schnellstmöglich beim Gläubiger ist, soll die Überweisung sofort manuell erfolgen.
Für den Buchungsmonat 08/21 habe ich darum die IBAN rausgenommen und im Monat 09/21 wieder eingetragen, damit für den Monat 08/21 keine automatische Überweisung erfolgt.
Bei der Probeabrechnung weist das Fehlerprotokoll mit der Angabe 09/21 aus, dass die IBAN fehlt, zwingend erforderlich.....
Hat dieses Problem schon mal jemand gehabt und kann mir weiterhelfen?
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Hallo,
also die IBAN können Sie auf jeden Fall drin lassen, denn automatisch erfolgt ja sowieso keine Überweisung. Datev hat ja keinen Zugriff auf das Online-Banking, sondern wenn Sie am Zahlungsverkehr teilnehmen, wird lediglich eine Datei für das Online-Banking erstellt, die der Mandant aber natürlich nicht benutzen muss.
Machen Sie doch einfach die Abrechnung und teilen Sie dem Mandanten mit, was er, mit dem entsprechenden Verwendungszweck, zu zahlen hat.
Gruß
Hallo!
Danke, für die Antwort. Ich habe mich falsch ausgedrückt. Es geht nicht darum, dass die Überweisung automatisch erstellt wird, sondern um die DTA Datei. Diese wird bei uns für die Abrechnung erzeugt und die Pfändungssumme für August ist dort automatisch enthalten. Das wäre dann doppelt, da ich ja schon überwiesen habe.
Ich kann sie auch nicht im netto abziehen, weil dass den Effekt hat, dass die Pfändungsberechnung dann auch wieder um diese Summe erhöht wird.
Gibt es eine Lösung?
Hallo,
in diesem Fall kann keine Korrektur über den Netto-Bereich der Abrechnung erfolgen, da sonst, wie bereits richtig beschrieben, der Pfändungsrest nicht mehr korrekt berücksichtigt wird.
Das die Pfändung in der DTA Datei enthalten ist, kann nur verhindert werden, wenn beispielsweise - wie von Ihnen durchgeführt - die IBAN gelöscht wird.
Wenn die IBAN jedoch im Monat 09/2021 wieder eingesetzt wurde, darf diesbezüglich kein Fehlerprotokoll ausgegeben werden. Um dies eingehender prüfen zu können, wenden Sie sich bitte über einen unserer weiteren Servicekanäle an uns.