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LODAS: Pfändung Verbraucherinsolvenz mit weiterem Drittschuldner

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letzte Antwort am 02.08.2021 07:44:13 von saleb
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saleb
Einsteiger
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Hallo zusammen,

 

eine Mitarbeiterin ist insolvent. Außer uns gibt es noch eine weitere Drittschuldnerin, ein Rentenbezug, deutlich geringer als das Bruttogehalt.

Laut Beschluss vom Amtsgericht werden beide Einkommen zusammengerechnet, also gebe ich den Betrag als pfändbares Nebeneinkommen ein.

Weiter heißt es im Beschluss: "Die nach dem so festgestellten Gesamteinkommen unpfändbaren Beträge sind in erster Linie dem Einkommen zu entnehmen, das die Schuldnerin bei Drittschuldner 2 (die Rente) bezieht. Dem Arbeitseinkommen ist nur ein durch die Rente nicht gedeckter restlicher Teil der unpfändbaren Beträge zu entnehmen."

 

Wie kann ich beeinflussen, wie die unpfändbaren Beträge errechnet werden? Laut Lodas Auswertung wurden die beiden Beträge zusammenaddiert und aus dem Gesamtbetrag der Pfändungsabzug errechnet.

 

Vielen Dank schon mal für die Hilfe.

 

Viele Grüße

Sandra

 

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renek
Fachmann
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Das heißt nichts anderes wie Sie müssen den pfändbaren Betrag überweisen. die Rente wird im vollem Umfang an die Schuldnerin gezahlt - also nicht angetastet.

 

Insofern müssen Sie das nur als Nebeneinkommen angeben, damit die Berechnung korrekt erfolgen kann.

 

Sollte der pfändbare Teil höher wie das Einkommen sein, so wird dann erst die Rente angetastet und gekürzt. Aber das ist ja nicht Ihr Problem.

saleb
Einsteiger
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Nachricht 3 von 8
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Okay, dann weiß ich Bescheid.

 

Danke für die Hilfe und schönes Wochenende!

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Uwe_Lutz
Überflieger
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@saleb  schrieb:

"Die nach dem so festgestellten Gesamteinkommen unpfändbaren Beträge sind in erster Linie dem Einkommen zu entnehmen, das die Schuldnerin bei Drittschuldner 2 (die Rente) bezieht. Dem Arbeitseinkommen ist nur ein durch die Rente nicht gedeckter restlicher Teil der unpfändbaren Beträge zu entnehmen."

 


Daraus würde ich es aber genau anders herum lesen. Die Verbraucherinsolvenz ist im ersten Schritt bei der Rente zu kürzen - und nur ein dort nicht gedeckter Teil beim Arbeitseinkommen.

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saleb
Einsteiger
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Nachricht 5 von 8
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@Uwe_Lutz Im Beschluss vom Amtsgericht stehen wir als Arbeitgeber als 1. Drittschuldner drin, der die Pfändungsbeträge abzuführen hat. Daher erscheint es mir andersrum logischer.

 

Dieses Juristendeutsch ist eine Sprache für sich 😉

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Uwe_Lutz
Überflieger
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Ja, jetzt habe ich das falsch gelesen.

 

Die UNpfändbaren Bezüge sind der Rente zu entnehmen.

 

Also alles richtig wie @renek das geschrieben hatte.

 

Sorry!

renek
Fachmann
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@Uwe_Lutz  schrieb:

Ja, jetzt habe ich das falsch gelesen.


Ich muss Sie da in Schutz nehmen. Ich habe den Satz wirklich auch mehrfach lesen müssen. Typisch deutsch. Oder auch: Warum einfach wenn es auch kompliziert geht. 😉

saleb
Einsteiger
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Nachricht 8 von 8
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Es ist sehr beruhigend, dass nicht nur ich mit diesem Satz Schwierigkeiten hatte 🙂

 

Vielen Dank!

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letzte Antwort am 02.08.2021 07:44:13 von saleb
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