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LODAS Pauschsteuer für geringfügig Beschäftigte Beitragsnachweis

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letzte Antwort am 20.09.2023 15:38:46 von Anjalein_10
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Anjalein_10
Einsteiger
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Nachricht 1 von 7
511 Mal angesehen

Nach einer Sozialversicherungsprüfung muss der Mandant 1,50€ pauschale Steuer für einen geringfügig Beschäftigten für das Jahr 2019 nachzahlen.

 

Wie bekomme ich jetzt diesen Betrag in den aktuellen Beitragsnachweis für September rein?

 

Ich hoffe, es kann mir jemand helfen.

 

tbehrens
Fachmann
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Nachricht 2 von 7
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In 9/23 gar nicht.

Über sv.net muss ein Beitragsnachweis für 2019 erstellt werden.

 

Steht im Bericht wirklich drin, dass ein Beitragsnachweis erstellt werden muss?

Die Beitragsnachzahlung werden normalerweise durch die DRV an die KK gemeldet.

Der AG muss i. d. R. nur die SV-Meldungen für den AN korrigieren.

Anjalein_10
Einsteiger
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Nachricht 3 von 7
451 Mal angesehen

Ich bin auch etwas verwirrt.

 

Ich war auch der Meinung, dass im berichtigten Beitragsnachweis die Pauschsteuer enthalten ist.  Ist sie aber nicht.

 

Ich bin nur stutzig geworden, durch ein Schreiben der Knappschaft.

 

Ich wollte beides hier mal anhängen, weiß aber leider nicht, wie das geht.

 

Auf dem berichtigten Beitragsnachweis ist nur die RV und die Umlage für das Insolvenzgeld geändert. (Umlagen nicht, das privat versichert).

 

Im Schreiben der Knappschaft heißt es:

 

Überprüfung der einheitlichen Pauschsteuer für geringfügig Beschäftigte.

 

  • Es ergibt sich kein nachzuzahlender Pauschsteuerbetrag. Es erfolgte eine Versteuerung nach den individuellen Lohnsteuerabzugsmerkmalen.
  • oder
  • Es ergibt sich eine Nachzahlung in Höhe von.....
  • Die Nachzahlung der Pauschsteuer haben wir den laufenden Abgaben im Beitragsnachweis für den Monat......... hinzugerechnet
  • Wir werden die nachzuzahlende Pauschsteuer mit einem gesonderten Beitragsnachweis anzeigen.

 

Ich hoffe, das ist verständlich so.

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tbehrens
Fachmann
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Nachricht 4 von 7
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Die DRV berücksichtigt offensichtlich leider nicht die Pauschalversteuerung. 

 

  • Wir werden die nachzuzahlende Pauschsteuer mit einem gesonderten Beitragsnachweis anzeigen.

 

Über sv.net einen Beitragsnachweis 12/2019 nur über die pauschale LSt erstellen.

Im Schreiben den o. g. Punkt ankreuzen und eine Kopie des Beitragsnachweis zufügen und zurück an die KBS.

 

Auf dem berichtigten Beitragsnachweis ist nur die RV und die Umlage für das Insolvenzgeld geändert. (Umlagen nicht, das privat versichert).

Ich weiß nicht, warum keine U2 und ggf. U1, wenn AG U1-pflichtig. Bisher war es für mich, dass keine KV bei private KV, aber trotzdem Umlage-pflichtig.

 

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Anjalein_10
Einsteiger
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Nachricht 5 von 7
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Das ist natürlich richtig. Wir führen jeden Monat U1 +U2 ab. Wer lesen kann, ist klar im Vorteil 😄🙈.

Allerdings wurden die beiden Umlagen von der DRV auch nicht berichtigt 🤔.

 

Ich werde jetzt, wie von Ihnen vorgeschlagen, einen berichtigten Beitragsnachweis für 2019 mit der Pauschsteuer  über sv.net machen.

 

Vielen lieben Dank für die Hilfe.

 

 

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lohnexperte
Fachmann
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Nachricht 6 von 7
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Hallo Anjalein_10,

 

und das Ganze, nur zu meinem Verständnis, wegen 1,50 €?! (Oder war die Betragsangabe im Ausgangsbeitrag nur symbolisch?) 🤔

 

Seien Sie meines aufrichtigen Mitgefühls versichert!!! 🙄

 

Viele Grüße und einen schönen Nachmittag!

 

 

Anjalein_10
Einsteiger
Offline Online
Nachricht 7 von 7
353 Mal angesehen

Es geht tatsächlich um 1,50€ 🙄

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letzte Antwort am 20.09.2023 15:38:46 von Anjalein_10
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