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LODAS: Nachzahlung Einmalbezug nach Austritt im Vorjahr

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letzte Antwort am 18.02.2024 14:19:51 von vw
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hppsc123
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Nachricht 31 von 36
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Hi, 

Ich habe aber seit 11/22 kein Entgelt mehr erhalten ( ruhendes Arbeitsverhältnis).  In 03/23 war ich nur komplett aus dem Unternehmen raus .

Wie sieht es damit aus ?

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JudithLohn1
Einsteiger
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Nachricht 32 von 36
124 Mal angesehen

Es kommt darauf an, ob in 2023 Sozialversicherungstage (SV-Tage) bei dem Arbeitgeber vorliegen.

 

Das müsste in der Lohnabrechnung ersichtlich sein.

 

Wenn ja, werden zumindest Beiträge bis zur anteiligen Beitragsbemessungsgrenze fällig.

 

Einkünfte beim anderen Arbeitgeber im gleichen Zeitraum wären auch anzurechnen.

 

Eine Info von der TK ist auch beigefügt. 

hppsc123
Beginner
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Nachricht 33 von 36
120 Mal angesehen

In 2023 hab es als einzige Zahlung vom alten AG mein Resturlaub in Form der Urlaubsabgeltung ausbezahlt. 

Dementsprechend sollte ich doch Recht haben das ich keine SV nun im 2024 hÄtte zahlen müssen?

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JudithLohn1
Einsteiger
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Nachricht 34 von 36
116 Mal angesehen

Nicht zwingend. Die Sozialversicherung entsteht aufgrund der Märzklausel in 2023.

 

Wenn es SV Tage gibt, entstehen Beiträge, bis zur anteiligen Beitragsbemessungsgrenze.

 

Wenn bei der Urlaubsabgeltung Sozialversicherungsbeiträge entstanden sind, wird es bei dem Bonus wahrscheinlich das gleiche sein. Dort gibt es keinen Freibetrag.

 

Bitte klären Sie alles weitere mit Ihrem ehemaligen Arbeitgeber oder lassen Sie sich von einem Steuerberater beraten. 

hppsc123
Beginner
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Nachricht 35 von 36
111 Mal angesehen

Bei der Urlaubsabgeltung war nur die Lohnsteuer fällig dementsprechend bin ich auch darüber verwundert das nun in 2024 alles berechnet wurde

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vw
Erfahrener
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Nachricht 36 von 36
107 Mal angesehen

Dann lassen Sie es doch einfach wie von @JudithLohn1 oder mir in #26 bereits vorgeschlagen von Ihrem/ -r Steuerberater/ -in oder Ihrem ehemaligen AG überprüfen. Eine Ferndiagnose ist aus den von mir genannten Gründen immer schwierig, da die Gesamtumstände (trotz Ihrer häppchenweisen gelieferten Informationen) nicht ganz klar sind.

 

Ganz abgesehen davon, dass dies eigentlich keine Plattform für kostenlose Steuer- und Rechtsberatung ist 😉. Siehe Nutzungsbedingungen. (Auch wenn ich das selber nicht bislang nicht immer befolgt und auf solche Anfragen bereits geantwortet habe - ich wollte es nur mal erwähnen.)

 

Gruß und schönen Restsonntag noch, vw

 

"Wer nicht an die Zukunft denkt, wird bald Sorgen haben."
(Konfuzius (551-479 v.Chr.))
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letzte Antwort am 18.02.2024 14:19:51 von vw
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