Guten Morgen,
folgender Sachverhalt: Mitarbeiterin ist in der Lohnfortzahlung bis 12.02., Krankentagegeld 13. und 14.02., Beschäftigungsverbot voll ab 15.02.
voraussichtlicher Entbindungstermin 14.07.2018
Mit der Probeabrechung: es wird die LFZ abgerechnet und ein AAG U1 erstellt, Bescheinigung für Krankentagegeld wird auch erstellt.
Aber es fehlt der AAG U2 Erstattung MuSchuBeschäftigungsverbot
Eintrag Personaldaten MuSchu: voraussichtlicher Tag Entbindung 14.07.2018 - Frist wird ausgewiesen 02.06.-08.09.
Beschäftigungsverbot 15.02.-02.06. individueller Vollausfall
Bewegungsdaten: 01.02.-12.02. 28STD LFZ ok - Antrag U1 wird erstellt
dann aber 15.02.-28.02. = 32 STD = 448,00 € erfasst mit Stammlohnart 889 - wird abgerechnet - aber der U2 Antrag fehlt
Habe mich durch LEXinform gewuselt und alles danach angelegt und erfasst.
Wo ist der Fehler? Was mache ich falsch?
Es müsste doch bei der Probeabrechnung auch der AAG U2 auftauchen.
Für jedwede Hilfe bin ich sehr dankbar,
Maria Mitchell
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Hallo Frau Mitchell,
wenn die Mutterschutzfrist ab dem 02.06.2018 läuft, kann das Beschäftigungsverbot nur bis zum 01.06.2018 dauern, da Sie ansonsten eine Überschneidung haben.
Viele Grüße
Uwe Lutz
Guten Morgen Herr Lutz,
vielen Dank für Ihre Rückmeldung. Habe das Datum korrigiert. Trotzdem erfolgt keine Erstellung AAG U2.
Ich befürchte, dass es wirklich so etwas Unscheinbares ist, wie ein vergessenes Häkchen. Nur leider finde ich es nicht.....
Die Mutterschutzfrist wurde auch aus dem Unterpunkt in die Fehlzeit übernommen - das Beschäftigungsverbot allerdings nicht. Müsste dieser Zeitraum nicht auch in den Fehlzeiten zu finden sein?
Viele Grüße
Maria Mitchell
Hallo Frau Mitchell,
haben Sie die Stammlohnart geprüft ob die Schlüsselung für die Erstattung passt? Nicht das da jemand eventuell etwas geändert hat.
Oder prüfen Sie nochmals Ihre Probeabrechnungen. Der Erstattungsantrag für das Mutterschaftsgeld ist in der gleichen Auswertung wie die AAG Erstattung. Schauen Sie mal hier die weiteren Seiten durch. Hier müssten dann statt 2 Seiten mindestens 4 Seiten vorhanden sein.
Gruß
Björn Niggemann
Hallo Frau Mitchell,
die Stammlohnart 889 ist m.E. für Gehaltsempfänger beim Teil-Beschäftigungsverbot gedacht.
Als Stundenlohn versuchen Sie es mal mit der Stammlohnart 148 "Mutterschutzlohn Stunden".
Viele Grüße
Uwe Lutz
Hallo Herr Lutz,
Björn hatte den richtigen Riecher - ich wusste ja, dass es nichts "Größerers" sein konnte - aber dass ich so blind bin
Der AAG U2 ist tatsächlich hinter dem U1 - da wäre ich wahrscheinlich nie drauf gekommen.
Vielen Dank für die Unterstützung.
Maria Mitchell
Vielen Dank für´s Mitdenken
Maria Mitchell
Dafür sind wir ja da.