Hallo Zusammen,
bis 31.10.2018 war ein AN in unserer Firma angestellt. Bis dahin aufgrund langer Krankheit ohne Lohnfortzahlung, da über 6 Wochen.
Zur Abmeldezeitraum wurden ihm nicht in Anspruch genommene Urlaubstage ausgezahlt.
Aufgrund mangelnder SV-Tage erhielt der Kollege diese Zahlung ohne SV- und Steuerabzug.
Jetzt möchte eine Dame von der Rentenversicherung eine Meldung über dieses Entgelt zugestellt haben.
Wie soll ich diese Meldung erstellen? Kann mir jemand helfen?
Danke!
Moin,
???
Nicht sozialversicherungspflichtige Entgelte sind nicht zu melden.
Wenn die Rentenversicherung hierfür eine Meldung haben möchte, würde ich mal höflich anfragen, nach welcher Rechtsgrundlage diese Meldung zu erstellen sein soll.
Oder wollen die eines der vielen RV-Formulare ausgefüllt bekommen?
Viele Grüße
Uwe Lutz
Das habe ich mir auch gedacht...ich versteh es einfach nicht! Sie hat mir ständig was von einem Rentenkonto erzählt, in das wir immer Daten einspielen würden..... ??????????????????????????????????????????????????????????????????????????
Ja,
in dem Rentenkonto werden die beitragspflichtigen Entgelte geführt. Hier dann aber mangels Beitragspflicht eben nicht.
Vielleicht einmal den Hinweis an die Dame der RV, dass dieses Entgelt weder gemeldet werden kann noch darf, weil darauf auch keine Rentenversicherung gezahlt wurde.
Viele Erfolg!
Viele Grüße
Uwe Lutz
Eben!!! Aber an sich weiß sie das. Hat mir ja selbst gesagt, dass der AN bis zum Ausscheidedatum nicht entlohnt wurde, aufgrund seiner Erkrankung.
Danke Ihnen!!!!!!!!