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LODAS Lohnsteueranmeldung korrigieren

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letzte Antwort am 23.04.2020 09:51:15 von Wolfgang_Stein
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lohnbrune
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Wir haben einen neuen Mandanten übernommen und bei der Vorbereitung des Jahresabschlusses festgestellt, dass die Lohnabrechnungen für einen Mitarbeiter bereits seit Anfang 2019 falsch abgerechnet (private Kfz-Nutzung) wurden. Ich habe die entsprechenden Korrekturen durchgeführt. Die Abrechnungen für den Mitarbeiter stimmen jetzt, es wurde aber über den langen Zeitraum auch zu viel Lohnsteuer einbehalten und abgeführt. In die Lohnsteueranmeldung für das I. Quartal 2020 wurden meine Korrekturen leider nicht übernommen. Kann mir jemand erklären, wie ich die Korrekturen durchführen muss, damit der Mandant die zu viel gezahlte Lohnsteuer erstattet bekommt?

 

mhaas
Erfahrener
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Mit welcher Abrechnung haben Sie die Korrekturen vorgenommen?

 

Sofern diese mit einer Abrechnung Januar bis März getätigt wurden, sollte das in der LSt-Anmeldung I/20 berücksichtigt werden. Gibt es ein Fehlerprotokoll? Haben Sie sich das Lohnjournal des Berichtigungsmonats angesehen?

Lang may yer lum reek
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brooke
Aufsteiger
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Hallo,

 

versuchen Sie mal bitte mit den Eingaben unter Mandantendaten, Steuer, Allgemeine Daten und dann mit dem Reiter Nebenbuchführung. Entweder mit einer Korrekturabrechnung für März oder die Daten im April eingeben. Ich würde mir aber im Arbeitsplatz noch eine Notiz machen, damit sie es ggf. nachvollziehen können.

 

Gruß und schöne Ostern

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lohnbrune
Beginner
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Hallo,

 

der "alte" Steuerberater hatte den März schon abgerechnet. Ich habe eine Korrekturabrechnung für den März gemacht. Im Fehlerprotokoll steht kein Hinweis und im Lohnjournale stehen die korrekten Zahlen. In der Lohnsteueranmeldung für das I. Quartal werden nur die Zahlen für Januar + Februar ausgwiesen.

 

Viele Grüße

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DATEV-Mitarbeiter
Wolfgang_Stein
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo,


wenn der Mandant übertragen wurde und Sie eine Wiederholungsabrechnung für März durchgeführt haben, wird auch eine neue Lohnsteuer-Anmeldung erstellt. 


Wurde die Nachberechnung auf das Vorjahr mit dem Zuflussprinzip durchgeführt? Wenn ja, wird die Lohnsteuer im Vorjahr nicht mehr korrigiert. Lediglich das Steuerbrutto wird korrigiert und in den aktuellen Abrechnungsmonat übernommen. Dort wird anhand des geringeren Steuerbruttos eine niedrigere Lohnsteuer ermittelt. 


Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang Stein
Personalwirtschaft
DATEV eG

Beste Grüße Wolfgang Stein
Personalwirtschaft | DATEV eG
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lohnbrune
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Hallo Herr Stein,

 

die Nachberechnung auf das Vorjahr wurde nach dem Zuflussprinzip durchgeführt. In der Lohnsteueranmeldung für das I. Quartal wurden die Korrekturen auch nicht berücksichtigt.

 

Kann man die Abrechnungen noch einmal korrigieren und damit eine Korrektur der Lohnsteueranmeldungen 2019 und I. 2020 erreichen?

 

Wenn ja, wie muss man vorgehen?

 

Vielen Dank

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DATEV-Mitarbeiter
Wolfgang_Stein
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo,

 

eine Korrektur der Lohnsteuer-Anmeldungen für 2019 ist nicht mehr möglich. Grundsätzlich werden rückwirkend keine korrigierten Lohnsteuer-Anmeldungen erstellt. 

 

Warum die Korrekturen im 1. Quartal fehlen würden wir uns gerne anschauen. Setzen Sie sich dafür bitte über einen anderen Weg mit uns in Verbindung. 

 

Mit freundlichen Grüßen

Wolfgang Stein

Personalwirtschaft

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Beste Grüße Wolfgang Stein
Personalwirtschaft | DATEV eG
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letzte Antwort am 23.04.2020 09:51:15 von Wolfgang_Stein
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