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LODAS: LA-Wert soll nicht reduziert werden bei unbez.Urlaub

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letzte Antwort am 16.08.2017 14:39:14 von Uwe_Lutz
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n_troike
Fortgeschrittener
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Hallo,

wo kann man hinterlegen, dass die Lohnart nicht bei erfassen einer Fehlzeit gekürzt wird.

Vielen Dank im Voraus.

Nico

Uwe_Lutz
Überflieger
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Hallo Frau Nico,

dies können Sie in den Personaldaten des Mitarbeiters bei den Festbezügen erfassen. Dort gibt es die Spalte "Kürzung", in der Sie festlegen können, ob eine Kürzung bei Teilmonaten und/oder Ausfallmonaten erfolgen soll.

Eine generelle Schlüsselung direkt in der Lohnart für alle Mitarbeiter ist mir nicht bekannt.

Viele Grüße

Uwe Lutz

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Uwe_Lutz
Überflieger
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Nachricht 3 von 5
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noch eine kleine Ergänzung:

wenn dies nur für den unbezahlten Urlaub in einem Einzelfall erfolgen soll, würde ich die Daten aber fast eher als Bewegungsdaten wieder als Bezug hinzurechnen.

Und dann noch eine Rückfrage: Wenn das Entgelt nicht gekürzt werden soll, warum handelt es sich dann um UNBEZAHLTEN Urlaub? Wäre dann nicht eher bezahlter Urlaub (ggf. Sonderurlaub) richtig?

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n_troike
Fortgeschrittener
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Danke Herr Lutz,

der normal Lohn wird gekürzt. Aber die 1% für das Auto, was wir nicht über das Lodasmodul abwickeln soll nicht gekürzt werden.

Grüße

Nico

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Uwe_Lutz
Überflieger
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Hallo Fra Nico,

OK, das klingt logisch, da der Wagen ja vermutlich während des unbezahlten Urlaubs weiter genutzt werden kann.

Und wenn Sie das als "normale" Festbezüge erfasst haben (nicht über die Funktion "Firmenwagen") können Sie über die Schlüsselung der Kürzung bei den Festbezügen erreichen, dass der Firmenwagen auch bei Teilmonaten und Ausfallmonaten nicht gekürzt wird.

Viele Grüße

Uwe Lutz

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letzte Antwort am 16.08.2017 14:39:14 von Uwe_Lutz
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