Hallo,
wo kann man hinterlegen, dass die Lohnart nicht bei erfassen einer Fehlzeit gekürzt wird.
Vielen Dank im Voraus.
Nico
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Hallo Frau Nico,
dies können Sie in den Personaldaten des Mitarbeiters bei den Festbezügen erfassen. Dort gibt es die Spalte "Kürzung", in der Sie festlegen können, ob eine Kürzung bei Teilmonaten und/oder Ausfallmonaten erfolgen soll.
Eine generelle Schlüsselung direkt in der Lohnart für alle Mitarbeiter ist mir nicht bekannt.
Viele Grüße
Uwe Lutz
noch eine kleine Ergänzung:
wenn dies nur für den unbezahlten Urlaub in einem Einzelfall erfolgen soll, würde ich die Daten aber fast eher als Bewegungsdaten wieder als Bezug hinzurechnen.
Und dann noch eine Rückfrage: Wenn das Entgelt nicht gekürzt werden soll, warum handelt es sich dann um UNBEZAHLTEN Urlaub? Wäre dann nicht eher bezahlter Urlaub (ggf. Sonderurlaub) richtig?
Danke Herr Lutz,
der normal Lohn wird gekürzt. Aber die 1% für das Auto, was wir nicht über das Lodasmodul abwickeln soll nicht gekürzt werden.
Grüße
Nico
Hallo Fra Nico,
OK, das klingt logisch, da der Wagen ja vermutlich während des unbezahlten Urlaubs weiter genutzt werden kann.
Und wenn Sie das als "normale" Festbezüge erfasst haben (nicht über die Funktion "Firmenwagen") können Sie über die Schlüsselung der Kürzung bei den Festbezügen erreichen, dass der Firmenwagen auch bei Teilmonaten und Ausfallmonaten nicht gekürzt wird.
Viele Grüße
Uwe Lutz