Ich benötige Mitdenker bei folgendem Fall:
Mitarbeiter der eigentlich hätte an Karfreitag und Ostermontag arbeiten müssen ist krank. Ohne AU hätte er ja KUG bekommen, da normalerweise gearbeitet worden wäre.
Der Mitarbeiter hätte am DO 02.04.
SA 04.04. bis DI 07.04.. Dienst gehabt.
FR 10.04. bis MI15.04. Dienst gehabt.
SA 18.04. bis MI 22.04. Dienst gehabt.
SA 25.04. bis MI 29.04. Dienst gehabt.
AU-Meldung ab MI 08.04.-fortlaufend. Krankstunden wurden nur an den Tagen eingetragen, an denen der
Mitarbeiter Dienst gehabt hätte.
Ich bin der Meinung, dass am 10.04. (Karfreitag) und 13.04. (Ostermontag) ganz normal über Kalendarium die Ausfallstunden mit Schlüssel WK und LA 410 eingegeben werden müssen, da der Mitarbeiter hätte arbeiten müssen.
Bei einem Verwaltungsmitarbeiter hätte ich mit Schlüssel WK und LA 414 eingegeben.
Ist das so richtig gedacht?
DANKE für die Hilfe!
Hallo,
wir können keine rechtliche Beurteilung vornehmen, wenden Sie sich zur Klärung bitte an die Bundesagentur für Arbeit.
Mit freundlichen Grüßen
Kristin Frohmeyer
Personalwirtschaft
DATEV eG