Hallo Zusammen,
wir beschäftigen Gehaltsempfänger und zahlen bei Kinderpflege das Gehalt nicht fort. Wenn nun der Krankenschein über das Wochenende hinweg läuft, z.B. 01.04.-04.04.2022, wie muss die Fehlzeit lauten? Nur Freitag und Montag oder von Freitag bis Montag?
Als Kürzungsformel habe ich in den Mandantendaten hinterlegt: Bruttogehalt / zu bezahlende Kalendertage / tats. tage pro Monat
Danke im Voraus!
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Kann mir hier jemand helfen, bitte?
Nur Freitag und Montag hinterlegen, denn das sind die Tage, die tatsächlich die Arbeit unterbrechen. Es sei denn, Ihre Gehaltsempfänger arbeiten auch Samstag/Sonntag, wovon ich aber aktuell nicht ausgehe.
LG,
Anne Koch
Danke dafür. Wo kann ich die gesetzliche Grundlage dafür finden?
Laut BMFSFJ besteht der Anspruch für Arbeitstage:
Gesetzlich krankenversicherte Eltern können im Jahr 2022 je gesetzlich krankenversichertem Kind für 30 Arbeitstage (Alleinerziehende für 60 Arbeitstage) Kinderkrankengeld beantragen. Bei mehreren Kindern besteht der Anspruch je Elternteil für nicht mehr als 65 Arbeitstage, für Alleinerziehende für nicht mehr als 130 Arbeitstage.
Quelle:
Fragen und Antworten zu Kinderkrankentagen und zum Kinderkrankengeld
Wird Samstag und/oder Sonntag gearbeitet, können Sie die Tage also mit als Fehlzeit aufnehmen.
Kleiner Tipp: bevor Sie die Community fragen, fragen Sie auch google oder eine andere Suchmaschine Ihrer Wahl. Unter dem Suchbegriff "Kinderkrankengeld" ist das BMFSFJ mein erster Treffer gewesen. Ein bisschen mitarbeiten müssen Sie schon...
Vielen Dank!