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LODAS KUG Krankengeldbezug

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letzte Antwort am 29.04.2021 16:02:40 von _Nina_
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_Nina_
Beginner
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Hallo,

es geht um den Monat 04/2021.

Für den AN wurde im gesamten Monat KUG über die Erfassungstabelle eingegeben.

Nun stellt sich heraus, dass der AN ab dem 30.04. im Krankengeldbezug ist, bis 29.04. LFZ.

Ich habe nun in 05/2021 in der Nachberechnung für 04/2021 die erfassten Std. ins Minus gesetzt und im Kalendarium vom 01.-29.04. Ausfallschlüssel WK und LA 410 gebucht.

Unter Fehlzeiten habe ich bis 29.04. KUG/S-KUG Krank eingegeben.

Bis hierhin sieht die Probeabrechnung auch stimmig aus.

Die Stunden KUG wurden um den 30.04. reduziert, dafür erhält er für einen Tag normales Gehalt.

Da er jedoch am 30.04. kein Gehalt erhalten soll, sondern Krankengeld von der Krankenkasse, habe ich die Fehlzeit Kranken(tage)geld bei Krankheit oder Kur erfasst. Und dann erscheint plötzlich auf der Probeabrechnung als Nachberechnung der eine Tag mit Minus-Std., soweit richtig, nur der Betrag für diesen einen Tag liegt bei knapp 1.000,00 €, wobei sein lfd. normales Gehalt nur knapp 1.800,00 € beträgt.

Wie kommt das? Was ist hier falsch gelaufen? Was muss ich noch anders schlüsseln?

Es ist alles gut, bis ich die Fehlzeit Krankengeld eingebe....

DATEV-Mitarbeiter
Alexandra_Friedrich
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
Offline Online
Nachricht 2 von 3
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Hallo, 


Ihre Eingaben sind grundsätzlich richtig, nur die Fehlzeit für die Entgeltfortzahlung sollte auf "Entgeltfortzahlung mit AU" umgestellt werden. 
(KUG/S-KUG krank wird nur bei einer Erkrankungsbeginn VOR dem Gewährungszeitraum KUG benötigt)

 

Warum der Abzug nach der Eingabe des Krankentagegeldes so hoch ausfällt, kann ich ohne nähere Betrachtung der genauen Daten leider nicht sagen. 


Bitten wenden Sie sich über unsere anderen Servicekanäle zur weiteren Klärung an uns. 

Beste Grüße Alexandra Friedrich
Personalwirtschaft | DATEV eG
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_Nina_
Beginner
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Nachricht 3 von 3
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Vielen Dank für Ihre Antwort.

 

Ich habe die Fehlzeit nun auf Entgeltfortzahlung mit AU geändert.

 

Nun ist der 30. mit 8 Minusstunden und 64,00 € minus auch in Ordnung, aber trotz der Unterbrechung am 30. wird anteilig noch wieder Gehalt für den Tag gezahlt ???

 

Und zu der Fehlzeit - es wurde nun ein Erstattungsantrag an die Krankenkasse erstellt. Aber müsste der Zeitraum der Krankheit nicht von der Bundesagentur erstattet werden, da schon seit Dezember KUG ist?

 

Vielen Dank schon mal für Ihre Hilfe!

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letzte Antwort am 29.04.2021 16:02:40 von _Nina_
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