Hallo liebe Community,
die Krankenkasse informierte uns darüber, dass ein am 01.05.2017 eingestellter Mitarbeiter noch hauptberuflich selbstständig tätig ist.
Dies hatte uns jedoch nicht mitgeteilt. Die Krankenkasse teilt uns mit, dass in unserem Beschäftigungsverhältnis nun keine Versicherungspflicht in der Kranken- und Pflegeversicherung eintritt.
Ich bin etwas ratlos und würde nun gerne wissen, wie ich dieses Arbeitsverhältnis SV-seitig zu schlüsseln habe.
Kann mir in diesem Fall jemand weiterhelfen?
LG
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Personengruppenschlüssel 101
denn es ist ein SV-Pflichtiges Arbeitsverhältnis
Beitragsgruppenschlüssel 0110
KV und PV werden privat bezahlt
Der Arbeitgeber zahlt einen Beitragszuschuss zur privaten Krankenversicherung
Hallo Frau Villani,
Vielen Dank für die Antwort. Gibt es dazu eine Dokumentation?
Hallo Frau Heimann,
Sie sollten noch einmal überprüfen, ob die Aussage der Krankenkasse auch nach der Einstellung des Mitarbeiters noch richtig ist. Die Frage, ob jemand hauptberuflich selbständig oder nichtselbständig tätig ist, ist meines Wissens nach von der Anzahl der Arbeitswochenstunden in der jeweiligen Tätigkeit abhängig.
Viele Grüße,
B. Fitschen
Hallo Frau Fitschen,
ja das werde ich tun, denn der Mitarbeiter ist bei uns Vollzeit eingestellt, was ja eine hauptberufliche Selbstständigkeit ausschließen würde.
Vielen Dank für die Information.
Viele Grüße
E. Heimann
Auch ... aber auch von den Entgelten, die in den jeweiligen Tätigkeiten erzielt werden!
Personengruppenschlüssel 101
denn es ist ein SV-Pflichtiges Arbeitsverhältnis
Beitragsgruppenschlüssel 0110
KV und PV werden privat bezahlt
Der Arbeitgeber zahlt einen Beitragszuschuss zur privaten Krankenversicherung
Ich hatte gerade auch einen solchen Fall hier und wurde von der beteiligten Krankenkasse (AOK Ba-Wü) darauf hingewiesen, dass kein AG-Zuschuss zur KV und PV zu leisten wäre.
Ach...
Danke, gut zu wissen.