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LODAS_Hauptbeschäftigung neben Selbstständigkeit

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letzte Antwort am 04.08.2017 11:25:11 von monika_v
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eheimann
Einsteiger
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Nachricht 1 von 8
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Hallo liebe Community,

die Krankenkasse informierte uns darüber, dass ein am 01.05.2017 eingestellter Mitarbeiter noch hauptberuflich selbstständig tätig ist.

Dies hatte uns jedoch nicht mitgeteilt. Die Krankenkasse teilt uns mit, dass in unserem Beschäftigungsverhältnis nun keine Versicherungspflicht in der Kranken- und Pflegeversicherung eintritt.

Ich bin etwas ratlos und würde nun gerne wissen, wie ich dieses Arbeitsverhältnis SV-seitig zu schlüsseln habe.

Kann mir in diesem Fall jemand weiterhelfen?

LG

monika_v
Aufsteiger
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Nachricht 2 von 8
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Personengruppenschlüssel 101

denn es ist ein SV-Pflichtiges Arbeitsverhältnis

Beitragsgruppenschlüssel  0110

KV und PV werden privat bezahlt

Der Arbeitgeber zahlt einen Beitragszuschuss zur privaten Krankenversicherung

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eheimann
Einsteiger
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Nachricht 3 von 8
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Hallo Frau Villani,

Vielen Dank für die Antwort. Gibt es dazu eine Dokumentation?

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bfit
Meister
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Nachricht 4 von 8
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Hallo Frau Heimann,

Sie sollten noch einmal überprüfen, ob die Aussage der Krankenkasse auch nach der Einstellung des Mitarbeiters noch richtig ist. Die Frage, ob jemand hauptberuflich selbständig oder nichtselbständig tätig ist, ist meines Wissens nach von der Anzahl der Arbeitswochenstunden in der jeweiligen Tätigkeit abhängig.

Viele Grüße,

B. Fitschen

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eheimann
Einsteiger
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Nachricht 5 von 8
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Hallo Frau Fitschen,

ja das werde ich tun, denn der Mitarbeiter ist bei uns Vollzeit eingestellt, was ja eine hauptberufliche Selbstständigkeit ausschließen würde.

Vielen Dank für die Information.

Viele Grüße

E. Heimann

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mhaas
Erfahrener
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Auch ... aber auch von den Entgelten, die in den jeweiligen Tätigkeiten erzielt werden!

Lang may yer lum reek
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rvh
Erfahrener
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Personengruppenschlüssel 101

denn es ist ein SV-Pflichtiges Arbeitsverhältnis

Beitragsgruppenschlüssel 0110

KV und PV werden privat bezahlt

Der Arbeitgeber zahlt einen Beitragszuschuss zur privaten Krankenversicherung

Ich hatte gerade auch einen solchen Fall hier und wurde von der beteiligten Krankenkasse (AOK Ba-Wü) darauf hingewiesen, dass kein AG-Zuschuss zur KV und PV zu leisten wäre.

191134_pastedImage_1.png

Herzliche Grüße aus Nordbaden
Rolf
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„Das Problem zu erkennen, ist wichtiger, als die Lösung zu erkennen, denn die genaue Darstellung des Problems führt zur Lösung.“
(Albert Einstein, 1879-1955)
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monika_v
Aufsteiger
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Nachricht 8 von 8
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Ach...

Danke, gut zu wissen.

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7
letzte Antwort am 04.08.2017 11:25:11 von monika_v
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