Hallo Community,
eine Frage, die mich momentan umtreibt.
Ich habe einen beherschenden GGF abzurechnen.
Dieser erhält von seinem Arbeitgeber Zusschüsse zu einem Versorgungswerk und zur privaten KV (Hälfte der Beiträge)
(Arbeitnehmertyp 6, Personengruppe 900. Beitragsgruppenschlüssel 0000)
Ich habe mir nun folgende Lohnabrechnung erarbeitet:
LA 217 Gehalt
LA 218 (Stammlohnart Gehalt) Zuschuss AG VW > Steuerpflichtiger Arbeitslohn bei beh.GGF
LA 219 (Stammlohnart Gehalt) Zuschuss AG KVundPV > Steuerpflichtiger Arbeitslohn bei beh.GGF
=Brutto
- LSt/Ki/Soli
(SV=0)
= Netto
- Gesamtbeitrag VW (Firmenzahler) (KV und PV Sebstzahler)
= Auszahlungsbetrag
Erste Frage: Kann mir jemand sagen ob, die Lohnabrechnung so aussehen muss? Oder habe ich einen Denkfehler.
Zweite Frage: Mir weißt es den VW-Beitrag immer im Feld Verdienstbescheinigung unter RV-Beitrag aus. Ist das richtig?
Mit der Datevhotline habe ich schon geschesprochen, die konnten mir erstmal nicht weiter helfen.
Ich würde mich über ein kurzes Feedback freuen.
Danke Tanja
Guten Morgen,
so beim Durchsehen ist mir kein Fehler aufgefallen. Und Versorgungswerk ist ja Rentenversicherung. Von daher passt auch das. Aber vielleicht fällt einem Kollegen noch etwas auf, was auch ich übersehe.
Hallo
erstmal Danke für die schnelle Antwort! Das ist schonmal beruhigend fürs erste.
Muss denn der AG-Zuschuss und der AN-Anteil ans ,in diesem Fall des beherschenden GGF, auch auf der Lohnsteuerbescheinigung unter Nummer
22b Arbeitgeberzuschuss Versorgungswerk
23b Arbeitnehmerzuschuss Versorgungswerk
Mich verunsichert dabei, dass der Zuschuss als steuerpflichtiger Arbeitslohn zählt und gleichzeitig aber auch AG-Zuschuss Versorgungswerk ist.
Danke wirklich vielmals
Tanja
Hallo Tanja,
im Dokument Lohnsteuerbescheinigung werden die Eintragungen in den Zeilen der Lohnsteuerbescheinigung näher erläutert. Bitte wenden Sie sich bei Unklarheiten an das zuständige Finanzamt.
Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang Stein
Personalwirtschaft
DATEV eG